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Mi, Feb
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Mit heutigem Stand sind über 65 Klagen wegen des „Notbremse-Gesetzes“ der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Man möchte meinen, dass die Kanzlerin, der früher nachgesagt wurde, sie würde nach Umfrage-Ergebnissen regieren, davon beeindruckt ist. Das aber wäre ein Irrtum. Merkel hat jetzt beim Impfgipfel ihren Feldzug gegen unsere Grundrechte noch weiter optimiert.

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Thüringen unter linkssozialistischer Führung zeigt die teilweise marode deutsche Rechtswirklichkeit in brutaler Weise:

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Das am Mittwoch vom Bundestag beschlossene Gesetz zur bundesweiten Notbremse in der Corona-Pandemie sieht weitreichende Einschränkungen im Alltagsleben der Bürger vor. Die Bremse wird in Gebieten gezogen, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz die Grenze von 100 positiv Getesteten auf 100.000 Einwohner übersteigt.

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Das Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt - erlässt nach § 49 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung:

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