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So, Feb
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Ausgangslage einen Dialog zu initiieren, der auf Grundlage des Grundgesetzes zum Aufbau einer handlungsfähigen bürgerlichen Interessenvertretung führt.

Die Annahme der Souveränität Deutschlands ist die Voraussetzung für einen Dialog. Ob es jetzt eine teil- oder vollständige Souveränität darstellt ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht relevant. Es fließt in den laufenden Prozess ein, kann aber nicht Priorität haben, da es jeglichen Handlungsspielraum ausschließt. Die Arbeit mit dem Grundgesetz führt automatisch zu den souveränitätsbedingten Anpassungen.

Weiterlesen: Angriffskrieg trotz Grundgesetz - Mit einer kriminalisierten Gesetzgebung wird der Angriffskrieg...

In unwissenden Kreisen wird das schöne Märchen kolportiert, das Bundesverfassungsgericht sei a) das höchste Gericht in Deutschland, b) das Hüterle der Verfassung und c) seine Entscheidungen wären so etwas wie Gottesurteile oder doch zumindest Anzeichen für die Existenz des Weihnachtsmannes, worauf wohl die Roten Roben schließen lassen sollen.

Weiterlesen: Warum können Urteile des Bundesverfassungsgerichts durch Amtsträger sanktionslos ignoriert werden?

Kein kurzer Prozess um Autonome Nationalisten Göppingen / 25. August 2016

BGH schiebt 129er Inflation einen Riegel vor

Am heutigen 25. August 2016 sollte vor dem Landgericht Stuttgart ursprünglich ein weiteres Strafverfahren wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB beginnen. Am 13. August 2015 waren dort die vier angeblichen Rädelsführer der Autonomen Nationalisten Göppingen allesamt zu Freiheitsstrafen (bzw. Jugendstrafen) verurteilt worden. Das Gericht in seinem Optimismus hatte sich offensichtlich vorgestellt, in einem „verschlankten“ Folgeverfahren nunmehr dreizehn weiteren angeblichen Mitgliedern oder Unterstützern der AN GP ebenfalls das Prädikat „kriminelle Vereinigung“ anheften zu können. Dem hat der Bundesgerichtshof mit seinem kürzlich veröffentlichen Beschluss 3 StR 86/16 vom 31. Mai 2016 (siehe:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=277dcf27b9912393bac68e24006b8c9e&nr=75577&pos=0&anz=1

einen Riegel vorgeschoben. Der BGH hat darin noch einmal hervorgehoben, dass Bagatelledelikte wie etwa Schmierereien und ähnliche nicht schwerwiegend genug sind, um daraus eine kriminelle Vereinigung abzuleiten. Solche Delikte bildeten jedoch das Schwergewicht der Taten der ANGP. Der Beschluss ist eine Ohrfeige für die Staatsschutzkammer des Landgerichts Stuttgart unter ihrer Vorsitzenden Manuela Haußmann. Sie hatte es bei einem 183seitigen Urteil auf gerade einmal anderthalb Seiten (!) für nötig befunden, die Frage der kriminellen Vereinigung rechtlich zu würdigen. Möglicherweise wollte der BGH signalisieren, dass es nicht angängig ist, mit einer solchen Oberflächlichkeit einer Kameradschaft das Verdikt anzuheften, ein Gangstersyndikat zu sein. Möglicherweise wollte er auch der in letzter Zeit eingerissenen Gewohnheit einen Riegel vorschieben, politisch unliebsame Gruppierungen unter Missbrauch des Strafrechts zu bekämpfen, so wie es seit vier Jahren vor dem Landgericht Koblenz gegenüber dem Aktionsbüro Mittelrhein geschieht. Recht hat er: Argumente statt Prozesse!

weiterlesen auf dem Blog über die deutsche Justiz und die Anwaltstätigkeit von Dr. Björn Clemens

 

„Nazi-Hexe!“

Die Rückkehr der heiligen Inquisition wird gleichzeitig ihr Ende sein.

Seit dem 11. August 2016 bin ich also nun BILD-zertifizierte „Nazi-Hexe“! Denn so lautete der ursprüngliche Titel zur BILD-News „Ex-NPD-Frau wegen Islam-Beleidigung verurteilt!“

Mal abgesehen davon, daß der vermeintliche Streitpunkt hier ein vergleichendes Zitat von Akif Pirinçci ist: „Der Islam gehört zu Deutschland, wie Scheiße auf den Eßtisch!“, was die BILD auch noch völlig falsch und grammatikalisch inhaltsleer wiedergibt, im Kommentarstrang zu der BILD-Promotion meiner „Nazi-Hexerei“ gab es jedoch sofort nach Veröffentlichung heftige Kritik an dieser reißerischen Stigmatisierung „Nazi-Hexe!“, woraufhin die BILD-Redakteure und -Admins wohl einen Satz heiße Ohren und rote Köpfe bekamen. Aus „Nazi-Hexe“ wurde zunächst „Nazi-Frau“. Viel besser, einfallsreicher und origineller? Die Kommentare wurden für die BILD-Aufmacher nicht netter. „Nazi-Frau“ wurde schließlich zu „Ex-NPD-Frau“. Aha! Dafür bekommen Heerscharen von Textern ernsthaft Honorar!

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