Warum soll man dem Grundrechteträger durch seinen Verfahrensbevollmächtigten R E C H T L I C H E S GEHÖR verschaffen, wenn man bereits vor Rechtsmitteleinlegung weiß, daß nach z.B. Prof. Oscar von Bülow/1882 das Richterrecht dem Gesetz vorgeht.
Warum soll man dem Grundgesetz folgen, wenn, wie es Prof. Wolfgang Naucke erklärt, die Grundrechte öffentlich abgeschliffen werden. Oder wie es Dr. Adolf Arndt 1959 vortrug, die Grundrechte in der Steuergesetzgebung und vor den Finanzgerichten kaum Beachtung finden.
Diese Formulierungen gipfeln dann in der nationalsozialistischen Deutlichkeit von Heinrich Himmler, der formulierte, „was interessieren mich die Paragraphen ich habe das Recht im Kopf“.
Was interessiert dann ein Finanzgericht Art. 1; 6 GG; Art. 14 GG – ein uneingeschränktes Freiheitsgrundrecht –; Art. 8 Konvention der Menschenrechte und Grundfreiheiten; Art. 16; 17 UN Res. A 217 (III) i. V. mit Art. 25 GG, wenn dieses längst weiß, daß die Verfassung, zu der z. B. Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG Treue verlangt, die nationalsozialistische führerorientierte „noch ungeschriebene Verfassung“ darstellt, wie es Prof. Arno Buschmann beschreibt.
Das Grundgesetz, die weltbeste Verfassung wird vom Grundrechteträger höchstselbst in seiner Bedeutung und Wirkung nicht ernst genommen, obwohl dieses durch die Kraft der Verkündung vollinhaltlich wirkt. Es wurde vom Unterzeichner an die hochintelligenten Juristen gesendet, jedoch versteigt sich auch Intelligenz in Obrigkeitsgläubigkeit, in „Führerkult“. Die grundgesetzliche Botschaft, „Verletze niemanden“, ist empathielosem Technokratismus nach Vorgabe einer Despotie gewichen. Der Mensch, Gesundheit, Glück und Zufriedenheit sind – wie in Zeiten vor dem 23.05.1949 – dem Staatsziel gewichen. Der Mensch ist Objekt einer Dispotie – und das unter der weltbesten Verfassung. Das ist im Lichte der Verbrechensbewertung eine „Meisterleistung“!
Hier wird eine Familie unter Anwendung des Rechtsscheins eines Gerichtsverfahrens vorsätzlich, wissentlich und willentlich vernichtet, der Familie der bürgerliche Tod zu Lebzeiten zugefügt, diese zu Menschen minderen Rechts degradiert, ihnen die Würde, die Menschenrechte vorenthalten.
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