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So, Feb
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Wir ändern mal eben das Grundgesetz - denn wir wollen ja die Autobahnen "privatisieren"

Recht
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Jetzt zahlt nicht nur jeder Kraftfahrer Kraftfahrzeugsteuer, sondern wenn er die Autobahn benutzt auch noch "MAUT". - Volksvertreter sind natürlich von uns "mandatiert" und handeln nur in unserem Interesse!

Art. 90 GG wird für privatwirtschaftlichen Betrieb geöffnet:

Art. 90 GG lautet: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

(1) Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen.

(2) Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes.

(3) Auf Antrag eines Landes kann der Bund Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs, soweit sie im Gebiet dieses Landes liegen, in bundeseigene Verwaltung übernehmen.

 

"Unseren Qualitätszeitungen zufolge müssen wir uns gar keine Sorgen über eine Autobahnprivatisierung machen. Schließlich hat Sigmar Gabriel bereits im November gesagt, dass es keine Autobahnprivatisierung geben wird und die Gesetzentwürfe sehen ja auch vor, dass die Autobahnen unveräußerlich sind und im Besitz des Bundes bleiben. Also ist alles in bester Ordnung und die Warnungen vor einer Autobahnprivatisierung das üblich hysterische Gegacker linker Spinner? Postfaktisch? Fake News? Mitnichten. Es ist eher so, dass die zuständigen Redakteure der große Zeitungen sich im geistigen Tiefschlaf befinden und verdrängen, was eigentlich eine Privatisierung ist." Anonymous

 

Bild: Pixabay