Die Zwangsbeiträge der 80.000 Mitglieder der IHK Koblenz waren über Jahre hinweg eine „unzulässige Vermögensbildung“. Zu diesem Ergebnis kam jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz, welches die Finanzen der Kammer für die Jahre 2005 bis 2008 untersuchte.
Das vor dem Verwaltungsgericht Koblenz klagende Unternehmen ITC-Logistic-Group hatte Erfolg mit ihrer Klage gegen den Kammer-Pflichtbeitrag. Das ergangene Urteil bestätigt, dass der Zwangsbeitrag „sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach rechtswidrig“ sei.
Noch im Mai hatte ein Gericht bestätigt, dass die Pflichtmitgliedschaft zulässig sei (wir berichteten bereits). Laut dem Gericht hat die IHK das „unzulässig gebildete Vermögen in Gestalt der Rücklagen“ jährlich übertragen. Wäre nun das Geld zur Deckung von entstandenen Kosten verwendet worden, wäre es „allen Kammermitgliedern zugutegekommen“. Tatsächlich ist dies aber nicht geschehen.
Stattdessen sind die übrigen Kammermitglieder zu Beitragszahlungen für diese Jahre herangezogen worden. Die Berufung zur Klärung dieser Rechtsfrage wurde vom Gericht zugelassen (AZ 3K 121/12.KO).
„Selbstbedienungsmentalität“ – nur einer der Vorwürfe gegen die IHK