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Angriffskrieg trotz Grundgesetz - Mit einer kriminalisierten Gesetzgebung wird der Angriffskrieg vorbereitet

Recht
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Ausgangslage einen Dialog zu initiieren, der auf Grundlage des Grundgesetzes zum Aufbau einer handlungsfähigen bürgerlichen Interessenvertretung führt.

Die Annahme der Souveränität Deutschlands ist die Voraussetzung für einen Dialog. Ob es jetzt eine teil- oder vollständige Souveränität darstellt ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht relevant. Es fließt in den laufenden Prozess ein, kann aber nicht Priorität haben, da es jeglichen Handlungsspielraum ausschließt. Die Arbeit mit dem Grundgesetz führt automatisch zu den souveränitätsbedingten Anpassungen.

IST-Situation

Eine nahezu vollständig blockierte Medienlandschaft, die allein der Regierungspropaganda dient und der Bevölkerung falsche, gefälschte oder Auslassungen, in den Nachrichten liefert.

Eine für Politik desensibilisierte Bevölkerung, die in der Masse die Verantwortung an die Parteien abgegeben hat. Dabei die bestehende Entwicklung zu einer durch Kartelle geführten EU-Diktatur nicht erkennt.

Die EU-Diktatur wurde 2006 verhindert und durch den Lissabon-Vertrag indirekt eingeführt.

Artikel 20 (ex-Artikel 17 EGV)

(1) Es wird eine Unionsbürgerschaft eingeführt. Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu, ersetzt sie aber nicht.

Die emotional geführte Diskussion, ob Deutschland souverän ist oder nicht, führt zu einem völligen Stillstand in dem Bestreben die faschistische EU-Diktatur aufzuhalten.

Die Organisationen des Widerstandes kommen langsam in der totalen Hilflosigkeit an, was die Komplexität politischer Willensbildung deutlich macht, denn es geht nicht nur um Deutschland, die anstehenden Arbeiten umfassen alle europäischen Staaten, das macht die Situation nicht einfacher.

Primär sollten alle Beteiligten, die ein Interesse vorgeben, daß sie für die Bürgerrechte eintreten, sich im klaren sein welche Funktion sie erfüllen. Bringen sie den Prozess für den Bürger voran, oder blockieren sie die Umsetzung berechtigter Bürgerinteressen und unterstützen indirekt den Militärisch Industriellen Komplex (MIK), aus Interesse an Verwirklichung eigenütziger Ziele?

Der letzte Schachzug der „Regierung“ sich aus der Verantwortung zu schleichen und durch eine perfide Änderung des StGB über die Feiertage, den Angriffskrieg zu ermöglichen und gleichzeitig die Kritiker des Systems zu kriminalisieren, ist einerseits die Streichung des §80 StGB mit Verlegung in das Völkerstrafgesetzbuch.

„Wer einen Angriffskrieg (siehe auch Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

Seit 1. Januar 2017 um 0:00 Uhr gibt es im StGB diesen Paragraphen nicht mehr, gestrichen, gelöscht ... Haben Sie dem zugestimmt? [1]

Und andererseits der Umschreibung des §80a StGB von „Aufstacheln zum Angriffskrieg“ in „Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression“.

Das hat zur Folge ... Die "Regierung" oder Parteien können jetzt den Angriffskrieg und den Truppenaufmarsch gegen Russland straffrei „legalisieren“, denn die Kartell gesteuerte Charta der Vereinten Nationen ist eine Farce.

Wer jetzt meint das wäre nicht möglich, einen Angriffskrieg von deutschen Boden aus gegen Russland zu starten, es geschieht gerade in diesem Moment. Sie glauben es immer noch nicht? Dann sind sie entweder ein Profiteur des Systems Merkel oder intellektuell nicht in der Lage die Informationen zu verarbeiten.

„Dank gewiefter, beamteter Winkeladvokaten steht – einer jüngst erfolgten vermeintlichen "Verschärfung" des entsprechenden Paragrafen im StGB zum Trotz - mittlerweile nicht einmal mehr die Führung eines Angriffskriegs, geschweige denn dessen Vorbereitung, tatsächlich unter Strafe. Die Definition dessen, was "Krieg" ist, ist im Laufe der Jahre derart verfälscht worden, dass die Bundeswehr selbst beim Einsatz von schwerem Kriegswerkzeug wie Panzern, Bombern und Artillerie in etlichen Ländern offiziell nirgendwo Krieg führt. [2]

Anstatt den USA zu verbieten, Deutschland als Transitland für die militärische Eskalation im Osten zu missbrauchen, beeilt sich die Bundesregierung wie ein folgsam hechelnder Pudel, bei diesem gefährlichen Abenteuer mitzumachen.“

Gleichzeitig ist es jetzt der deutschen Regierung leichter möglich, systemkritische Gruppierungen, durch die kriminalisierte Gesetzgebung "Rechtskonform" zu verfolgen und zu neutralisieren. Den die eigentliche Frage ist: Wer bestimmt und definiert was in §80a mit Aggression gemeint ist?

Willkommen in dem Faschismus der EU-Diktatur.

[1] Bundesanzeiger: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s3150.pdf%27%5D__1483783799261

[2] https://deutsch.rt.com/meinung/45156-usa-militar-panzer-deutschland-krieg-zivilisten/

Bild: Bundesanzeiger