Haben Sie irgendwann schon einmal etwas von der British Accreditation Registry kurz BAR gehört? Wenn Sie kein Anwalt sind, vermutlich eher nicht. Die BAR ist nämlich eine private Verbindung oder Gilde für Anwälte, Staatsanwälte und Richter.
1. Die Vermutung der Öffentlichen Aufzeichnung
Sie bedeutet, dass jede Angelegenheit, die vor ein untergeordnetes Römisches Gericht gebracht wird, eine Sache der Öffentlichen Aufzeichnung ist. Die BAR vermutet das genaue Gegenteil. Diese vermutet nämlich, dass die Sache eine geschäftliche Angelegenheit der privaten BAR-Gilde ist. Besteht man nicht ganz deutlich und klar darauf, dass das Verfahren als Angelegenheit öffentlich aufgezeichnet werden soll, verbleibt die Sache vor privaten BAR Gerichten immer im privaten Bereich der BAR Gilde. Damit unterwirft man sich, ohne es zu wissen deren privater Jurisdiktion.