Ich beantworte Fragen, z. B.: Wann hat das Volk dem Grundgesetz zugestimmt - und warum ist es eine "Verfassung". Eine sonderbare Frage, die mir nicht das erste Mal gestellt worden ist.
Das GG ist eine "VERFASSUNG", denn es ist das "ranghöchste Gesetz" - es regelt alle Rechtsbeziehungen, die in Deutschland zu organisieren sind.
Das Grundgesetz wurde durch den Parlamentarischen Rat geschaffen - unter Aufsicht der Alliierten. Der Parlamentarische Rat konstituierte sich aus den "Landesparlamenten", die nach 1945 gewählt worden sind. Aus diesen Landparlamenten hat man Abgeordnete ausgesucht, die den "Parl. Rat" - 65 an der Zahl! - bildeten.
Dieser hat dann als "Verfassungsgebende Versammlung" das GG nach Genehmigung durch die Alliierten verkündet. Damit ist es in kraft.
Das Volk hat sich nicht gegen das GG ausgesprochen! Da liegt wieder die Systematik. Das Volk war schon damals auf der Ebene "liefere mir mal". Das Volk hätte nach dem 23.05.1949 die Möglichkeit gehabt, aktiv gegen diese Verfassung vorzugehen. Hat es nicht! Damit kann auch sogar von einer "stillschweigenden Zustimmung" gesprochen werden.
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