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Di, Mär
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aktualisiert 12.sept. 2017, jb  Jetzt haben wir folgende Situation... der Orginal-Inhalt wurde ja im Netz verbreitet und nicht diskutiert und ständig einfach übernommen...

Da kommt dann der Lümmel von Volldraht, macht ne fette Überschrift, lustiges Logo, kleinen Text wie er es versteht (was natürlich wieder falsch ist, mir ging es nur um den Bezug zu natürlichen Person) und jetzt ist es richtig im Netz unterwegs UND das grandiose, Jonacast hat es einmal richtig aufgedröselt. Das hätte er sonst nicht gemacht und mich auf 80 Videos zu diesem Thema verwiesen....

Weiterlesen: Wahl 2017 - Staatsangehörigkeitsnachweis per Wahlbenachrichtigung - Ein einmaliges Angebot der...

Gemeingut in BürgerInnenhand tritt ein für die Bewahrung und umfassende Demokratisierung aller öffentlichen Institutionen, insbesondere der Daseinsvorsorge, und für die gesellschaftliche Verfügung über die naturgegebenen Gemeingüter. Wir setzen uns dafür ein, dass Gemeingüter wie Wasser, Bildung, Mobilität, Energie und vieles andere zurückgeführt werden unter demokratische Kontrolle.

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Verwaltungsgericht Giessen Geschäftsnummer 4 K2911/13.GI

Auszug aus dem Urteil vom 14.2.2014 - Seite 5 bis 7.

[...] Zwar hat das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei dem Beklagten um eine Behörde oder Bundeseinrichtung handelt. Nach § 23 Abs. 1 VwVfG ist die Amtssprache und nach § 184 GVG ist die Gerichtssprache deutsch. Bei der Bezeichnung “Jobcenter“ handelt es sich indes gerade nicht um eine aus der deutschen Sprache herrührende Begrifflichkeit. Von daher ist mehr als fraglich, ob eine unter dem Begriff “Jobcenter“ firmierende Einrichtung eine deutsche Verwaltungsbehörde sein kann.

Weiterlesen: Verwaltungsgericht - Jobcenter - Behörde oder Bundeseinrichtung wird angezweifelt

Das LG Tübingen sorgt wieder einmal für Furore: Es hält im Beschluss vom 9. Dezember (Az. 5 T 280/16) an seiner Rechtsprechung fest, nach der die Rundfunkanstalten keine Behörden sind. Die Entscheidung im Volltext: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21647 (unten angegebene Randnummern beziehen sich darauf)

Verfahren bleibt bis zur BGH-Entscheidung ausgesetzt

Weiterlesen: LG Tübingen, Beschluss vom 09.12.2016, 5 T 280/16

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