Klage i. S. GOBVerfG, PUBLIZIERT 04.08.2017
Die Klage gegen das Bundesverfassungsgericht in S. der Geschäftsordnung (GOBVerfG) ist beim Verwaltungsgericht Karlsruhe unter Az. 3 K 9578/17 anhängig.
Klage i. S. GOBVerfG, PUBLIZIERT 04.08.2017
Die Klage gegen das Bundesverfassungsgericht in S. der Geschäftsordnung (GOBVerfG) ist beim Verwaltungsgericht Karlsruhe unter Az. 3 K 9578/17 anhängig.
Notariatsreform in Baden-Württemberg zum 01.01.2018
Amerikanisches Recht U C C
Amerikanisches Recht wird aufgrund der umgangssprachlichen Bezeichnung der USA als Amerika weit überwiegend mit dem Recht der Vereinigen Staaten von Amerika gleichgesetzt. Das US-Recht wurzelt dabei aufgrund der aus britischen Kolonien entstandenen USA vor allem im englischen Gewohnheitsrecht. Das amerikanische Recht zählt damit zum sogenannten angloamerikanischen Rechtskreis.
Art. 146 besagt eindeutig, dass die Deutschen es selber in der Hand haben! Nur sind sie jahrzehnte als (denk)unfähige Menschen von dem Rothschilds und Rockefeller gezüchtet worden!!! Fangt endlich an selbstständig zu denken, ihr denk-unfähigen und erpressbaren Menschen in der Bundesrepublik!!!
Deutschland ist laut Internationalen Verträgen viel größer als die Bundesrepublik in Deutschland!!! Niemand ist legitimiert für das Völkerrechtssubjekt Deutschland und seine Menschen zu entscheiden!