Öffentliches Wissen – Band 2 – Untersuchungsbericht zum Grundrecht und Menschenrecht in der BRD
Verpflichtungsbringschuld der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der natürlichen Person nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 durch Artikel 1-19 und 25 garantiert – aber unerfüllt.