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Notariatsreform - Notare privatisiert

Recht
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Notariatsreform in Baden-Württemberg zum 01.01.2018

Warum war eine Neuordnung des Notariatswesens in Baden-Württemberg erforderlich?

Wie auch im Grundbuchwesen wiesen die Notariate in Baden-Württemberg eine historisch gewachsene Struktur auf, die es sonst nirgends mehr in Deutschland und Europa gab. Und ebenso wie im Grundbuchbereich gab es auch im Notariatswesen zwischen den Landesteilen Baden und Württemberg völlig unterschiedliche Strukturen. Im badischen Landesteil gab es die sogenannten Richternotare, dies waren Volljuristen im Landesdienst. Im württembergischen Landesteil waren so genannte Bezirksnotare in einer dem gehobenen Dienst zuzurechnenden Sonderlaufbahn tätig. Dazu kamen auch bislang bereits einige freie Notarinnen und Notare.

Was passiert bei der Notariatsreform?

Zum 1. Januar 2018 wurden alle bisherigen rund 300 staatlichen Notariate aufgelöst, so dass Beurkundungen nunmehr ausschließlich von freiberuflich tätigen Notarinnen und Notaren wahrgenommen werden.

Notare, die bisher im Landesdienst tätig waren, konnten auf ihren Antrag hin aus dem Landesdienst in den Status eines selbstständigen Notars zur hauptberuflichen Amtsausübung wechseln.

Die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden ab dem Stichtag wie im übrigen Bund durch die Amtsgerichte erledigt.  

Was ist das Ziel der Notariatsreform?

Ziel der Notariatsreform ist es, dass ab dem Stichtag 1. Januar 2018 alle notariellen Aufgaben in Baden-Württemberg – wie im übrigen Bundesgebiet – von selbständigen Notaren ausgeführt werden. Es wird dann keine staatlichen Notariate mehr geben. 

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Bild: Pixabay