Klage i. S. GOBVerfG, PUBLIZIERT 04.08.2017
Die Klage gegen das Bundesverfassungsgericht in S. der Geschäftsordnung (GOBVerfG) ist beim Verwaltungsgericht Karlsruhe unter Az. 3 K 9578/17 anhängig.
Und darum geht es:
In der Verfassungsbeschwerde BVerfGE 1 BvR 1096/17 wurde von den Bundesverfassungsrichtern der mit erhobene Eilantrag auf der Grundlage des § 40 ihrer Geschäftsordnung verworfen.
Rechtsprechung der Bundesverfassungsrichter auf der Grundlage ihrer Geschäftsordnung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Von mir wurde deshalb Klage zum Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben, um klären zu lassen, ob die Bundesverfassungsrichter berechtigt sind/waren, fehlende gesetzliche Regelungen zu den von ihnen zu betreibenden Verfassungsbeschwerdeverfahren in ihrer Geschäftsordnung zu regeln.
Bild: Pixabay