Gemeingut in BürgerInnenhand tritt ein für die Bewahrung und umfassende Demokratisierung aller öffentlichen Institutionen, insbesondere der Daseinsvorsorge, und für die gesellschaftliche Verfügung über die naturgegebenen Gemeingüter. Wir setzen uns dafür ein, dass Gemeingüter wie Wasser, Bildung, Mobilität, Energie und vieles andere zurückgeführt werden unter demokratische Kontrolle.
Verwaltungsgericht - Jobcenter - Behörde oder Bundeseinrichtung wird angezweifelt
Verwaltungsgericht Giessen Geschäftsnummer 4 K2911/13.GI
Auszug aus dem Urteil vom 14.2.2014 - Seite 5 bis 7.
[...] Zwar hat das Gericht erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei dem Beklagten um eine Behörde oder Bundeseinrichtung handelt. Nach § 23 Abs. 1 VwVfG ist die Amtssprache und nach § 184 GVG ist die Gerichtssprache deutsch. Bei der Bezeichnung “Jobcenter“ handelt es sich indes gerade nicht um eine aus der deutschen Sprache herrührende Begrifflichkeit. Von daher ist mehr als fraglich, ob eine unter dem Begriff “Jobcenter“ firmierende Einrichtung eine deutsche Verwaltungsbehörde sein kann.
LG Tübingen, Beschluss vom 09.12.2016, 5 T 280/16
Das LG Tübingen sorgt wieder einmal für Furore: Es hält im Beschluss vom 9. Dezember (Az. 5 T 280/16) an seiner Rechtsprechung fest, nach der die Rundfunkanstalten keine Behörden sind. Die Entscheidung im Volltext: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21647 (unten angegebene Randnummern beziehen sich darauf)
Verfahren bleibt bis zur BGH-Entscheidung ausgesetzt
Jura für Dummies: Wenn Korruption zu Recht wird Teil:I
Deutschland in 2010 und 2011 Die illegalen Maßnahmen: Stufe 1:
Die Person und deren „soziales Umfeld“ werden „umfassend durchleuchtet“. Diesen Beschluss fasste der Richter am AG Pinneberg, Dr. Jörn Harder. Eine Begründung warum das „beschlossen“, angeordnet und ausgeführt wird, ist in dem amtlichen Schreiben, welches vorliegt nicht zu finden. Was bedeutet „umfassend durchleuchten“: