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Urteil erklärt Bundestagswahl 2017 für ungültig: Verfassungsgericht schreibt Neuwahlen vor

Recht
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Aktualisiert 15.10.201, JB & MH  Das neue Wahlrecht

Wahlrechtsfragen sind also Machtfragen. Ein Wahlrecht, das in der Bevölkerung und in den Parteien auf eine breite Akzeptanz stößt, verschafft der Demokratie und der Regierung somit ihre Legitimation.

Anders als 2011 und angesichts der Niederlage vor dem Verfassungsgericht verzichteten die Regierungsparteien CDU, CSU und FDP auf die machtpolitische Versuchung, das Wahlrecht im Alleingang zu gestalten. Stattdessen suchten sie zusammen mit SPD und Grünen nach einer einvernehmlichen Lösung. Nur die Partei "Die Linke" stimmte am 21. Februar 2013 im Bundestag gegen die Wahlrechtsreform und verwies zugleich auf eine entscheidende Schwachstelle der Neuregelung. Das neue Wahlrecht kann zu einer massiven Vergrößerung des Bundestages führen.

Kern des neuen Wahlrechts sind die Ausgleichsmandate. Alle Überhangmandate, die bei der Mandatsverteilung entstehen, werden zukünftig kompensiert. Erhält eine Partei durch die Wahl ein oder mehrere Überhangmandate, dann wird die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag solange erhöht, bis das Größenverhältnis der Fraktionen im Bundestag dem Anteil der Zweitstimmen bei der Wahl widerspiegelt, bis also der Parteienproporz im Parlament wieder hergestellt ist. Quelle: http://www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/163311/das-neue-wahlrecht?p=all

 

von Manfred C. Hettlage, Anonymous14. Oktober 2017

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt die Bundestagswahl 2017 für ungültig. Zulässig sind höchstens 15 Überhangmandate. Bei der Wahl am 24. September sind aber 46 Überhänge entstanden, ein nie dagewesener Rekord. Schlimmer noch: Ein glasklarer Bruch von Artikel 41 Grundgesetz, der zwingend Neuwahlen zur Folge haben müsste.

Die Wahlprüfung ist ein Grundrecht. Sie ist Sache des Bundestages. So will es die Verfassung. Die Einzelheiten regelt das Wahlprüfungsgesetz (WahlPrüfG). Danach kann die Wahl von jedem Wahlberechtigten einzeln oder zusammen mit anderen, innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Wahltag, beim Deutschen Bundestag in Schriftform, angefochten und zu Fall gebracht werden. Die Anfechtung muss eine Begründung enthalten.

Weil die Wahlprüfung im Grundgesetz verbürgt wird, hat der Wahlleiter eine konkrete Anleitung in das Netz gestellt, wie man das zu machen hat. Es gilt das Prinzip: Wo kein Kläger da kein Richter.

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Bild: Pixabay