Das IFR ist an das Phänomen der von den Behörden sogenannten „Reichsbürgerbewegung“, vor Ort forschend, befragend, wissenschaftlich herangegangen. Herausgekommen ist ein erschütterndes Ergebnis!
Nicht etwa dass die „Reichsbürger irre, weltfremde, verschwörungstheoretische oder naive Fragen stellen, sondern dass einfache Fragen an die Bediensteten zu Bevollmächtigungen, Staatsaufbau, Parlamentaufbau, per Grundgesetz vorgegebene Gültigkeitsregeln von einfachen Gesetzen, profitorientierter Lobbyismuseinfluß und Fremddiktat auf die Gesetzgebung, anstatt einfach korrekt beantwortet zu werden, mit Ignoranz, Arroganz und bewaffneten Überfällen unterschlagen werden.
Ja sogar Strafanträge und Strafverfolgungsanträge mit unwiderlegbaren Beweisen, die Verletzungen der Artikel 1-20 und 25 des Grundgesetzes beinhalten, werden von der Staatsanwaltschaft bis hin zur Generalstaatsanwaltschaft NICHT bearbeitet, teils ohne überhaupt ein Aktenzeichen anzulegen, größtenteils jedoch mit dem Hinweis es sei kein „Anfangsverdacht“ zu erkennen!
Eine solche Antwort, bei Vorliegen von unanfechtbaren Beweisen für Grundrechtverletzungen, ist keinesfalls als Entkräftung der Beweise zu bewerten, sondern als das Geständnis des totalen Unvermögens, dem Bürger die Artikel 1-20 und 25 des Grundgesetzes zu garantieren!
Gerade solch ein Geständnis des staatlichen Unvermögens ist wiederum Wasser auf die vielleicht bewusst installierten „Glaubens-Mühlen“ derer, die einen alten Staat mit alter Verfassung reaktivieren, sich eine neue Verfassung geben wollen, oder einen neuen Staat oder ein Königreich gründen wollen.
Wenn die vom Grundrecht und Menschenrecht abgewichenen Staatsorgane (per V-Leute-Unterwanderung gestützt) es schaffen alle Grundrechtberechtigten in die Ecke der „Reichsbürger“ zu verorten und Jedem Gewaltbereitschaft unterstellt, wird zwar bei der zunehmenden Zahl der Geschädigten die Kenntnis von Grundrecht und Menschenrecht nicht verringert, es wird aber dafür gesorgt, dass aus Angst vor der Schublade „Reichsbürger“, auf die Beanspruchung von per ranghöchsten Gesetzen garantiertem Grundrecht und Menschenrecht verzichtet wird.
In Gesetzgebung, Justiz und Exekutive herrscht mit der Zunahme von „Querulanten“ genannten Grundrechtkennern, ein immer größer gewordener Auslegungsfanatismus, der sich gegen die Grundrechte und Menschenrechte richtet, was schwer nachzuvollziehen ist, brauchen doch auch diese Bediensteten Grundrecht und Menschenrecht – wenn schon in ihren eigenen Reihen ein Kader- und Gruppengeist herrscht, der sie gegenseitig schützt, so sind doch ihre Freunde und Familienangehörigen von ihrer eigenen grundrecht- und menschrechtfeindlichen Gesinnung bedroht.
So lange es den Menschen nach dem St. Florian-Prinzip NOCH gut geht, ist die Welt offenbar noch in Ordnung und eine Beschäftigung mit der bei Vielen bereits bitteren Realität, wird hinausgezögert und als Verschwörungstheorie verleugnet.
Doch die Folgen der unverantwortlichen, im Gehorsam gepflegten Leugnung von Grundrecht und Menschenrecht sind unausweichlich, denn eine planetare Schicksalsgemeinschaft kann nicht dauerhaft in Form von „Armen-Ghettos ohne Rechte“ und einem mit dem von den Fleißigen geraubten Geld, erkauften „Elysium für den Geldadel und seine Bewacher“, auf der anderen Seite, funktionieren.
Die Lösung des IFR ist eine Aufhebung des „juristischen Analphabetentums“ durch „rechtliche Alphabetisierung“ der Bevölkerung mit einer ausreichenden Zahl in Grundrecht und Menschenrecht geschulter Menschen, die ihre Kenntnisse des Grundgesetzes, der AEMR der EMRK, Genfer Abkommen, und anderer humanitärer völkerrechtlicher Verträge, als eine Art „Apostel des Recht“ bei den Menschen verbreiten.
Genau so ist es im Grundgesetz Artikel 1, 20, 24 Abs.2 und 25 sowie der UN-Resolution A/RES/53/144 Artikel 16 und Genfer Abkommen Artikel 1 und Artikel 144 in weiser Übereinkunft vorgesehen.
Das Beispiel der Ablehnung der Staatsanwaltschaft berlin bezieht sich auf die Ermittlungsakte „NEWTOPIA“