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Sa, Mär
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BGH, Beschl. v. 01.04.2010 - 3 StR 30/10 - BeckRS 2010, 10345

Das in § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO formulierte Gebot, dass das Urteil von den mitwirkenden Berufsrichtern zu unterschreiben ist, lässt es nicht zu, dass die den Urteilstext abschließende Unterschrift durch eine an anderer Stelle der Akte befindliche Unterschrift des mitwirkenden Richters ersetzt wird.

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Oktober 2009 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

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Bild: Pixabay

Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt. BEIDES sind gesetzliche Deutsche und haben mit Reichsbürger gar nichts zu tun,weil ganz einfach der Adolf keine mehr vergeben kann und das ius sanguinis per Familie vererbt. wird. Abstammungsprinzip hat nichts mit einem Staat zu tun, es ist das Recht des Blutes, der Familienbande.

Weiterlesen: Die Eigenschaft als Deutscher ergibt sich ausschließlich aus gültigem Gesetz: §1 RuStAG 1913 vom...

Aktualisiert 19.01.2018  "... Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

Weiterlesen: OLG Koblenz - Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik... ist außer Kraft gesetzt

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