Die Kriminalisierung von unbescholtenen Bürgern, die ihren berechtigten Protest zur GEZ-Zwangsabgabe mit ihrer Verweigerung der geforderten Gelder kundtun, sollte um einen Aspekt mehr geprüft werden.
Die durch die Vollstreckungsbehörden der Städte und Gemeinden versendeten Vollstreckungsankündigungen u.a. unterliegt dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).