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So, Feb
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AuslG-VwV: “Ausländergesetz” vom 28. 04. 1965:
“1.2.1 Ausländer ist jede natürliche Person, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit) oder diesen Status durch Abstammung oder - bis 31. März 1953 - durch Eheschließung erworben hat.”

Weiterlesen: Wir sollten unsere Geschichte kennen - Haben wir überhaupt eine Staatsangehörigkeit ?

Deutsche Staatsbürger die durch Ihre Abstammung nachgewiesen haben, dass Sie als Souveräne handeln, lehnen den Migrationspakt entschieden ab. Wir rufen, alle Deutschen die schon ihre Staatsangehörigkeit nach RuStaG 1913 nachgewiesen haben dazu auf, sich an dem Protest zu beteiligen.

Weiterlesen: Deutschlands Rechteträger stimmen gegen den Migrationspakt - BRD-Verwaltung wird ausgehebelt - Die...

In dem Versuch die restriktiven Kräfte des Schuldgeldsystem zu verstehen und sich gegen deren gesetzeswidrige Auswüchse zu erwehren, werden alle Bereiche aus dem Schuldgeldsystem untersucht und abgeklopft.

Weiterlesen: IRS - Internal Revenue Service U.S.A. – Warnung

Im Rahmen unserer stetigen Fahrten nach Königsberg/Allenburg für die Arbeiten zum Erhalt der dortigen Deutschen Ordenskirche, führte uns unserer Weg wie immer, in die Bastion Pregel, zu unseren Freunden, den Nachtwölfen. Bei den Vorbereitungen zu den Feierlichkeiten zum Jahrestag der Oktoberrevolution trafen wir auf einen weiteren Deutschen, welcher als Preuße selbst historischen Bezug zum hiesigen Landstrich hat und schon länger hier einen 2. Wohnsitz sein Eigen nennt.

Weiterlesen: Königsberg - Deutsche Enklave unter dem Schutz Russlands

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