Die darauf anwendbaren Rechtsgrundsätze „ Ohne Bestimmung keine Handlung “
, „ Ohne Geltungsbereich kein Recht “ oder die alte römische Rechtsregel „ Nulla poena sine lege “, wurden durch BVerwGE 17, 192 = DVBI. 1964, 147 bestätigt und damit offenkundig [dies bezieht sich auf ALLE GESETZE,Verordnungen, Beschlüsse usw. welche im Rahmen des, als verfassungswidrig und NICHTIG erklärten Wahlgesetz seit 1956 wg. der Berechnung der Überhangmandate vom Bundesverfassungsgericht im Jahre 2012, Aktenzeichen- 2 BvF 3/11 -;- 2 BvR 2670/11 -;- 2 BvE 9/11 -, entstanden sind]
Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit hierzulande WIRKLICH (KEINE STAATSGERICHTE MEHR )
https://dejure.org/gesetze/GVG/15.html
https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/35.html
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze ..
https://www.ifb.de/.../weisungsrecht-direktionsrecht-des-arbe...
https://www.kluge-recht.de/.../weisungsrecht-des-arbeitgebers...
Witz des Tages:
Der Bund ist mangels Gesetzgebungskompetenz nicht befugt ein Staatshaftungsgesetz für Bund, Länder und Gemeinden zu erlassen.
Deshalb gibt es keine Unterschriften unter Verwaltungsakten sondern nur "dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig" und "Im Auftrag".
§ 15 GVG gibt es nicht mehr - "entfallen". - "Alle Gerichte sind Staatsgerichte"
Damit ist ja auch der § 16 GVG nicht anwendbar. -
"Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden".
Und der fast gleichlautende § 101 GG ist dann ebenso hinfällig. - "(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden".
Gesetze der BRD -jetzt laut eigener Veröffentlichung ganz ohne Geltungsbereich endgültig ungültig!
In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden. Beweise und dort weitere Links zu weiteren Beweisen:
http://www.dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html + http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
http://www.dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html + http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
https://www.dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html + http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/
Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet:
"Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006"
PS .: (Frau Angela Merkel) Kanzler(in) ist nur die Geschäftsführer(in) einer NRO - Nichtregierungsorganisation seit dem 29.09.1990 mit der Löschung des Artikels 23 GG - Grundgesetz vom 23.05.1949 durch die vier Alliierten Siegermächte am 17.Juli 1990 in Paris
Das GRUNDGESETZ IST SEITDEM NICHTIG
Das Deutsche Schlafvolk merkt nicht was in Deutschland gespielt wird.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hatte beteits Lt.Urteil vom 25.7.2012 das BISHERIGE geltende Wahlgesetz & Wahlrecht, wegen der Anrechnung der Überhangmandate und damitverbundene Wahlen ab dem Jahr 1956, für NICHT verfassungsrechtlich, also VERFASSUNGSWIDRIG erklärt und damit für NICHTIG !!!
(hierzu existieren Aktenzeichen & Urteile; AZ: 2 BvE 9/11,AZ vom 3.7.2008: 2 BvC 1/07 und AZ 2BvC 7/07, BvF 3/11 - 2 - 2 BvF 3/11 -;- 2 BvR 2670/11 -;- 2 BvE 9/11 - und Andere)
Alle bis dato "gewählten" Regierungen sind damit defakto illegal an die Regierungsgewalt gekommen !
Eine Legitimierung durch illegitime Instanzen korrigieren zu wollen, ist juristisch betrachtet zumindest fragwürdig bis unrechtsstaatlich.
https://m.youtube.com/watch?list=PL5E19C562120A0667&v=H3V7I0wq-Hs&index=4
Falls ich Unrecht habe, widerlegt mich.
(Aus UNRECHT kann KEIN Recht entstehen)
https://www.welt.de/welt_print/article779393/Ein-Staat-ohne-Legitimation.html
WACHT endlich auf.