Aktualisiert 19.01.2018 "... Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
Hier irrt das Gericht. Die rechtsstaatliche Ordnung ist auch auf dem wichtigsten Bereich einer Demokratie, der Meinungsfreiheit, längst außer Kraft gesetzt. Wer seinen Unmut über die vom Gericht nun konstatierte Außerkraftsetzung der deutschen Rechtsstaatlichkeit äußert, muss im leichtesten Fall mit einer Sperrung bei den sozialen Medien, im schlimmeren Fall mit einer Anklage wegen „Volksverhetzung“ rechnen.
Der leichtere Fall erging an den Autor des folgenden Kurzartikels: Er hat das Urteil des OLG Koblenz ohne weitere Kommentierung auf Facebook und Twitter eingestellt – und wurde prompt auf beiden gesperrt. Das ist der ultimative Beweis, dass es den Gesinnungssschnüfflern um Maas & Kahane nicht um den Kampf gegen Hasskommentare geht (dann wäre das Urteil des OLG Koblenz ja ein Hass-Urteil), sondern ausschließlich darum, Kommentare zu sperren, die die Verbrechen der Regierung ans Tageslicht bringen.
Wir leben längst in einer Diktatur.
Wir erleben gerade den klassischen Fall eines kalten Staatsputsches: Die Exekutive hat die Legislative faktisch außer Kraft gesetzt. Ein klarer Fall also für das Einschreiten der dritten Gewalt: Der Justiz. Sollte man meinen. Der Generalstaatsanwalt müsste längst Haftbefehle für die Verantwortlichen dieses Staatsputsches ausgestellt, abgesegnet durch das Bundesverfassungsgericht. Warum geschieht dies nicht?
Einfache Antwort:
Weil wir in Deutschland keine Gewaltenteilung haben. Die Exekutive ist der Judikative übergeordnet. Zweitere muss die Anordnungen der Exekutive befolgen. Sie haben anderes gelernt in der Schule? Dann wurden sie belogen. Ob wissentlich oder nicht, spielt keine Rolle.
Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom VwG Dresden:
"In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht."
[Udo Hochschild: Gewaltenteilung im deutschen Bewusstsein (Memento vom 17. März 2014 im Internet Archive).]
Durch das Urteil des OLG Koblenz ist die juristisch begründete Inkfraftsetzung von Art.20 Abs 4 eingetreten !!!
Aus diesem Wissen heraus stellte Montesquieu in seiner staatstheoretischen Schrift De l’esprit des lois/Vom Geist der Gesetze (Genf 1748) den Grundsatz der Gewaltenteilung zwischen Legislative (gesetzgebende Gewalt), Judikative (richterliche Gewalt) und Exekutive (vollziehende Gewalt) auf.
Und aus dem Wissen, dass unser Staat de facto von Staats-und Verfassungsfeinden übernommen wurde, habe ich schon am 9. April 2011 meinen ersten Aufruf zum allgemeinen Widerstand verfasst – (Michael Mannheimers Aufruf zum allgemeinen Widerstand gegen das politische Establishment gemäß Art.20 Abs.4 GG ) und nachArt.20 Abs.4 zur allgemeinen Erhebung des deutschen Volkes aufgerufen.
Dieser Verfassungs-Artikel ist ein weltweit einzigartiges Widerstandsrecht für ein Volk – und wurde durch meinen Aufruf erst richtig bekannt. Heute kennt ihn fast jeder. Und diesen Aufruf habe ich mehrfach wiederholt.
Ich bin (im Gegensatz zu vielen meiner Kommentatoren) optimistisch, dass entweder große Teile des deutschen Volkes oder Teile der Bundeswehr – oder beide zusammen – dieses teuflische Merkel-Regime verjagen werden. Es ist nur noch eine Frage der Zeit.
... Ende des Zitats / Quelle: Michael Mannheimer
weiterlesen >> Der Link zum Mannheimer.Blog fiel der Zensur durch die Jugendschutz.Net zum Opfer.
Erstaunlich: OLG-Richter bestätigen die Invasion über den Asyltrick als "Herrschaft des Unrechts" (Seehofer) und die Außerkraftsetzung geltenden Rechts!
Die Justiz ordnet sich wie auch der Bundestag damit der Bundesregierung völlig unter, es gibt keine Gewaltenteilung mehr, die können machen, was sie wollen.
An die Gesetze müssen sich offenbar nur noch die halten, die "schon länger hier leben", also die Leistungserbringer, die die Gesetzesbrüche der Obrigkeit und der Asylforderer zu dulden und zu finanzieren haben, einschließlich ihrer bereits verbratenen Rentenansprüche (zusammen mit der "Bankenrettung").
Aus dem Urteil des OLG Koblenz, 1. Senat für Familiensachen, vom 14.02.2017, Aktenzeichen: 13 UF 32/17, Ziffer 58:
"Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt."
Das ganze erstaunliche Dokument des richterlich beglaubigten Gesetzesbruchs und Landesverrats gem. § 96 AufenthG und Art. 16a Grundgesetz hier:
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentenanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L
Bild: Pixabay