Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt. BEIDES sind gesetzliche Deutsche und haben mit Reichsbürger gar nichts zu tun,weil ganz einfach der Adolf keine mehr vergeben kann und das ius sanguinis per Familie vererbt. wird. Abstammungsprinzip hat nichts mit einem Staat zu tun, es ist das Recht des Blutes, der Familienbande.
Eine Staatsbürgerschaft ist eine Zugehörigkeitserklärung zu einem Staat, quasi ein Vertrag mit einem Staatsgebilde, was unter Begriff Staat fällt und bedarf der Annahme dieses Staates. Ein Deutscher kann also selbst entscheiden, welche Staatsbürgerschaft er wählt oder annimmt, wenn die betreffende Staatseinheit dem zustimmt.
Wenn die "BRD" in der nachgewiesenen Abstammung bis z.B. 1886 daraus einen "Reichsbürger" konstruiert, sollte man soviel Verstand und Vernunft besitzen, um eine Personenstands- und Willenserklärung aufsetzen und austreten, statt sich weiter als rechtloser Affe auf dem Affenplaneten führen zu lassen.
Es zeigt dann auch eindeutig,wessen Lied man singt,wenn man mit den "Schmuddelkindern" spielt.
Der Deutsche Mensch erklärt daher das Vorgehen von 1990 für völkerrechtlich ungültig wegen Verfassungshochverrat einerseits, daß die BRD von 1949 von Unbefugten aufgelöst, das GG, ohne Verfassungsersatz einer in freier Selbstbestimmung des Deutschen Volkes gewählten Verfassung aufgehoben wurde. Zu diesem Zeitpunkt bestanden Verfassungen, die in freier Selbstbestimmung verfaßt wurden, die letzte von ca.18 Millionen Rustag-Deutsche in 1968.
Es wurden beide "Staaten" durch reines Firmen-und Privatrecht verfassungswidrig aufgehoben.
Da die BRD als erstes aufgehoben wurde, hätte diese der Verfassung der DDR beitreten müssen.
Das Endergebnis ist mehr als erschreckend: Alles aufgehoben und ersetzt durch ein privates GG, welchem das Deutsche Volk nicht zugestimmt hatte. Es hatte zwar auch nicht widersprochen, was aber innerhalb der 30 Jahresfrist gemacht werden sollte. Völkerrechtlich vertragswidrig bleibt es trotzdem, weil selbst im Artikel 146 GG eine Auflösung nur stattfinden kann, wenn eine Verfassung in freier Selbstbestimmung das GG ersetzt. Bereits 1956 hatte man verfassungswidrig den Artikel 1 des GG von Verwaltung auf Eingriffsverwaltung geschaltet. Weiterhin hat das BVerfG ebenfalls seit 1956 die Wahlen für ungültig erklärt.
Das mindeste was 1990 hätte geschehen müssen: Eine Rechtstaatlichkeit herstellen, statt einer BRD GmbH und einer neu im Artikel 23 GG verfaßten privaten EUGbR.
Während die BRD noch bis 1990 ihre "Hoheitsrechte" aus dem Artikel 23 GG bezog, bezieht sie nun offenkundig eine EU-GbR als Privatfirma!!
Möge das ein Jurist mal erklären,wo hier seit 1990 eine Teilstaatlichkeit hergeleitet werden kann. Wer sowas noch glaubt oder nachweisen kann, frißt auch kleine Kinder und in diesem Zustand befinden wir uns.
Von daher spricht für einen Deutschen gar nicht dagegen, daß er eine von Deutschen für Deutsche verfaßte Grundordnung annimmt, um das Firmenkonstrukt ablöst, damit es keinen weiteren Schaden an Menschen anrichtet. Der letzte Verfassungsstand von 1989 der DDR -ohne Politiker, ohne BIZ mit staatlichem Geld, mit Volkseigentum, mit Privateigentum, mit Volksvertreter, mit sozialem Anspruch würde daher für das Volkeswohl schon vieles ändern.
Was die Volksvertreter dann im Subsidaritätsprinzip der Gemeinden als Gemeindeverfassung ausarbeiten, ist letztendlich des Menschen Verstand und Vernunft.
Bis zur Klärung der gesamtdeutschen Frage nehme ich daher als Deutscher die vom Volke in 1968 verfaßte, in 1989 letzter Änderung, deutsche Verfassung an und erkläre meine Person zum DDR Bürger. Da diese keinen Reichsbürgerbezug hatten und die Rechtsordnung im Sinne des Potsdamer Abkommens entsprach, liegt auch eine Entnazifizierung vor.
Die erste Abhandlung von Wiedergutmachung seit 1990 an politische Versager, die niemals für das Volk tätig waren, sondern sich die eigenen Taschen gefüllt haben dürfte demnach die sogenannte "Wiedervereinigung" in 1990 sein. Außer daß zwei Firmen in eine "Staatssimulation" geführt wurden, kann man nichts feststellen.
Durch eben das Weglassen der DDR Verfassung (zumindest teilstaatlich) und des Ändern des GG und Bereinigung von Geltungsbereichen kann nicht einmal eine Teilstaatlichkeit erkannt werden, woher sollten auch Rechte übernommen werden?
Somit dürfte andererseits auch das Bestehen von reinem Privat-Handelsrecht erkennbar sein, denn wo nichts staatliches ist, kann es nur Privat sein.
Der nächste Fakt der Täuschung:
Wenn Privatrecht, dann steht der Mensch selbst im Privatrecht. Dieser wird aber entgegen selbst einer Landesverfassung-z.B. Rheinland-Pfalz-trotz angeblich bestehender Landesverfassung nicht einmal erkannt.
Warum wohl nicht?
Weil der Mensch VOR dem Gesetz (Norm) steht und eine juristische Person des öffentlichen Rechtes selbst nicht Grundrechtberechtigt ist, aber Grundrechtverpflichtend.
Das würde bedeuten, der Mensch steht über jeder juristischen Person!
Paßt denen nun gar nicht, also täuscht man und sieht im Menschen eine juristische Person per Meldeamt und PERSONALausweis. Somit verhandeln hier dann nur Tote und es gilt das Recht von Toten.
Im biblischen Gesetz gibt es keine Toten, nur Lebende, also werdet mal wach und denkt mal selbst über den Unsinn hier nach, bevor ihr in der Klapsmühle landet und was man selbst tun könnte um das Elend schnellstmöglich zu beheben.