Natürlich ist eine Genugtuung zu sehen, daß die Arbeit zur Rechtsgrundlage der suizidalen Verordnungspolitik der Landesregierung MV tröpfchenweise durch die Reste der Justiz bestätigt wird, was nützt es aber, solange der noch handlungsfähige Teil der Unternehmerschaft einfach zu blöde ist, die zielführenden Schritte zu unternehmen?!
Nichts! Da der Impuls zur Handlung nicht ankommt.