§ 26: Die Anerkennung des Reichskonkordats durch die Bundesrepublik Deutschland
Läßt das Grundgesetz schon keinen Zweifel an der Fortgeltung des Reichskonkordats als Völker- und staatsrechtlich wirksamen Vertrages zu, so liegen seit der Gründung der Bundesrepublik bereits eine Reihe amtlicher Verlautbarungen vor, die in diesem Zusammenhang Beachtung verdienen.