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Mo, Apr
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Der Bundesnachrichtendienst kann weiterhin am Internet-Knoten De-CIX anlasslos Daten abgreifen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf weiterhin in großem Umfang Daten beim Internet-Knoten De-CIX aus Frankfurt am Main abzapfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies überraschend noch am späten Mittwochabend eine Klage des Betreibers von De-CIX gegen den BND ab. Der Betreiber könne verpflichtet werden, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, betonte der 6. Senat in seiner Urteilsbegründung. Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen.

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Bild:  Pixabay

Wenn jemand etwas Richtiges sagt, dann sagt er etwas Richtiges, und es ist zweitrangig, ob er Gregor Gysi, Sahra Wagenknecht oder Alexander Gauland heißt.

Letzterer sagte jetzt wörtlich: „Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in über 1000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte.“

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Das miese Spiel der sich gegenseitig deckenden politischen Seilschaften bricht zusammen. Einer nach dem anderen steigt aus, sobald die persönliche Verantwortung übernommen werden muss und keine Deckung mehr gewährleistet wird. Es ist ein Rückzugsgefecht, das auf den Systemzusammenbruch hinsteuert. In der Not werden die Schwächeren/Angreifbaren geopfert und in der Politik, gehört das zum Tagesgeschäft.

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