Der Bundesnachrichtendienst kann weiterhin am Internet-Knoten De-CIX anlasslos Daten abgreifen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf weiterhin in großem Umfang Daten beim Internet-Knoten De-CIX aus Frankfurt am Main abzapfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies überraschend noch am späten Mittwochabend eine Klage des Betreibers von De-CIX gegen den BND ab. Der Betreiber könne verpflichtet werden, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, betonte der 6. Senat in seiner Urteilsbegründung. Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen.
Bild: Pixabay
Gerichtsurteil: BND darf weiterhin Internet-Knoten De-CIX anzapfen
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