Ein Syrer, der zwei Ehefrauen hat, darf trotzdem Deutscher werden. Die Stadt Karslruhe darf seine Einbürgerung nicht rückgängig machen, sagt der Verwaltungsgerichtshof.
Karlsruhe - Wer im Ausland eine Zweitehe eingeht, kann dennoch zu einem guten und treuen Bundesbürger taugen. Das ist der Tenor eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim. Die obersten Verwaltungsrichter des Landes hoben damit eine gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe auf. Zuvor hatte die Stadt Karlsruhe einem gebürtigen Syrer die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen, nachdem bekannt geworden war, dass er in seiner alten Heimat eine zweite Frau geheiratet hatte.
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