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Mo, Feb
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Normenkette: StPO § 275 Abs. 1, Abs. 2
Leitsätze:
1. Gegenstand der Überprüfung eines Urteils durch das Revisionsgericht in sachlichrechtlicher Hinsicht sind allein die schriftlichen Urteilsgründe, wie sie sich aus der gemäß § 275 StPO mit der Unterschrift des Richters bzw. der Richter zu den Akten gebrachten Urteilsurkunde ergeben. Trägt ein Urteil überhaupt keine Unterschrift, ist dieser Mangel auf eine Sachrüge hin zu beachten. Das Fehlen jedweder Unterschrift der erkennenden und entscheidenden Richter ist dem völligen Fehlen der Urteilsgründe gleichzustellen. (Rn. 7) (redaktioneller Leitsatz)
Weiterlesen: Urteilsaufhebung wegen gänzlich fehlender Richterunterschrift

Seit 1918 bis heute hat kein Deutscher die Bereitschaft gezeigt, einen staatlichen Friedensvertrag nach dem ersten Weltkrieg in die Wege zu leiten. Warum erst jetzt, die Frage können wir nicht beantworten. HIER EINIGE INFORMATIONEN ZU DEM THEMA. Der Souverän ist die Reststaatlichkeit in unseren Ländern. Er kann - weil die Treuhand die Gebietskörperschaften aufgegeben hat - Gemeinden aus dem Vertrag nehmen und die Staatlichkeit repräsentieren. Die sogenannten Städte und Gemeinden sind heute im Handelsrecht.

Weiterlesen: Friedensvertrag - Die Option aus dem deutschen Staatsrecht

  • Was der Vertrag von Lissabon tatsächlich geschaffen hatte, war ein autoritäres politisches System, das Menschenrechte und politische Rechte verletzt.

Weiterlesen: Die Europäische Union: Ein autoritärer Körper mit einem humanitären Gesicht

Vorwort: Die Artikelserie Jugendamt soll nicht den einzelnen Sachbearbeiter angreifen. Vielmehr ist der fatale Kadavergehorsam zu erkennen, der sich durch eine aggressive Personalpolitik eingeschlichen hat. Anstatt die Remonstrationpflicht zu nutzen, herrscht Angst und Unwissenheit über das Übel, was der blinde Gehorsam einer kriminellen Gesetzgebung anrichtet.

Weiterlesen: Jugendamt (1) - Amtswillkür vs. Selbstbewußte Eltern

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