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Mi, Apr
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VOLLDRAHT hat in den Artikelreihen "Jugendamt" und "Staatsangehörigkeit" die perfide Vorgehensweise der Verwaltung aufgezeigt. Per Verordnungszwang werden die klaren Regeln der Gesetze ausgehebelt und den gesinnungspolitischen Vorgaben angepaßt. Ein klarer Rechtsbruch, der Mangels der neutralisierten parlamentarischen Kontrolle keine strafrechtliche Würdigung erhält und nicht korrigiert wird. Ein hinterhältiges Meinungsmanagement, das den desinformierten Bürger durch eine lobbyistengesteuerte Medienmacht auf die Konfrontation gegen Bürger konditioniert, die ihr Selbstbestimmungsrecht verteidigen, um so den Verwaltungsterror in der Bevölkerung durchsetzen zu können.

Weiterlesen: Impfterrorismus - Masernhype - Verwaltungsterror - Blockwart-Soziopathen erhalten wieder Macht

Der Transformationsprozess der Vereinigten Wirtschaftsgebiete (Bundesrepublik 2.0) in eine Enklave der EU-Verwaltung ist so weit fortgeschritten, daß unverhohlen die Rechtswillkür über ein die Rechtsstaatlichkeit aushebelndes Verwaltungsrecht initiiert wird. Jeglicher Einspruch, unter Hinweis auf das geltende Recht, wird ignoriert und/oder sanktioniert. Mittlerweile kann aus dem vagen Gefühl eines sich selbst ermächtigten Verwaltungsapparates ein totalitäres Einparteiensystem festgestellt werden. Das Ansehen von Politikern rangiert dementsprechend auch vor dem Papst und den Mafiabossen, von Vertrauen ist keine Spur mehr zu finden.

Weiterlesen: Der Neustart Deutschlands ist eine Vertrauensfrage

Die in der Komplexität der systemischen Betrachtung des verdrehten rechtlichen BRD-Konstrukt verschwimmenden Grenzen zwischen gültigem, geltendem und verdrehtem Recht sind das Kennzeichen eines Betrugssystems. Gesetze sind in sich schlüssig und nicht auslegungsfähig, erst die Sinn – und Zweck deformierende Anpassung per Verwaltungsrecht führt zur Täuschung der Bürger.

Weiterlesen: BRD – Rechtsstillstand im Besatzungsrecht und der Irrsinn einer Täuschung

Wer sich auf die Suche nach der deutschen Staatlichkeit macht, begibt sich auf eine sehr lange Reise. In der Regel wird man damit beginnen, das Grundgesetz intensiv zu studieren. Weil man darin auf Begriffe wie Friedensregelung (Artikel 79), Besatzungskosten (Artikel 120) oder vorrangiges Besatzungsrecht (Artikel 139) trifft, nimmt man sich dazu den 2+4-Vertrag und das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ vor. Spätestens in Artikel 2 des letzteren erkennt man, dass Besatzungsrecht in Kraft bleibt und der 2+4-Vertrag folglich kein Friedensvertrag sein kann. Wie auch, es steht ja schließlich nicht Friedensvertrag drauf.

Weiterlesen: Aufgedeckt: Reichsgebiet im Grundgesetz!

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