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Der Horror für die Parteien - Die öffentliche Diskussion zum Staatsbürgerschaftsgesetz

Recht
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Die von VOLLDRAHT angefragten Politiker verweigern die Auskunft, die öffentlichen Äußerungen der Politiker enthalten nur ausweichendes Geschwurbel. Die Hinhaltetaktik um das eigene Versagen zu kaschieren.

Nazi-Staatsbürgerschaftsgesetz stillschweigend in Kraft gesetzt

Leipzig/Eisenach/Geisa(Rhön). Das sogenannte Staatsbürgerschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland gerät weiter ins Zwielicht. Es wird nun in den Strudel des Rechtsextremismus gezogen. Mit dem vor wenigen Monaten geänderten Staatsbürgerschaftsgesetz vom 8. Dezember 2010 hat der Bundesgesetzgeber diesen fundamentalen Rechtsbereich nunmehr auf die Basis eines Gesetzes aus der Zeit des Nationalsozialismus gestellt. Die deutsche Staatsbürgerschaft wird nunmehr nicht wie bisher auf das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 1913 zurückgeführt, sondern auf den Sockel eines von den Nationalsozialisten verabschiedeten Gesetzes vom 5. Februar 1934 gesetzt. Damit werden Bürger, die dies nicht ausdrücklich von sich weisen, automatisch einem NS-Gesetz unterworfen. Damit der skandalöse Schwenk keine öffentlichen Wellen schlägt, wurde er stillschweigend vollzogen und ist nur im nichtamtlichen Teil der Bundesdrucksachen zu finden.

Die eingetretene gravierende Schieflage wurde bislang auch nicht korrigiert. Für die kaum zufällige Geschichtsvergessenheit sprechen jüngste Ereignisse und Aussagen, die an diesem Wochenende Schlagzeilen machten. Es wurden frische Nebelschwaden über das langsam erwachende kritische Rechtsbewusstsein der Bevölkerung gebreitet, um das seit dem Jahre 1913 rechtskräftige und vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigte Ursprungsgesetz über die deutsche Staatsbürgerschaft klammheimlich zu versenken und der Öffentlichkeit zu entziehen."  Quelle: BRD-Schwindel

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