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Der Neustart Deutschlands ist eine Vertrauensfrage

Recht
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Der Transformationsprozess der Vereinigten Wirtschaftsgebiete (Bundesrepublik 2.0) in eine Enklave der EU-Verwaltung ist so weit fortgeschritten, daß unverhohlen die Rechtswillkür über ein die Rechtsstaatlichkeit aushebelndes Verwaltungsrecht initiiert wird. Jeglicher Einspruch, unter Hinweis auf das geltende Recht, wird ignoriert und/oder sanktioniert. Mittlerweile kann aus dem vagen Gefühl eines sich selbst ermächtigten Verwaltungsapparates ein totalitäres Einparteiensystem festgestellt werden. Das Ansehen von Politikern rangiert dementsprechend auch vor dem Papst und den Mafiabossen, von Vertrauen ist keine Spur mehr zu finden.

Ist die politische Führung in die reine Machterhaltung verstrickt und  agiert sinnfrei gegen die Belange der Bürger >>  Erinnerung: Die Politiker dienen dem Volk <<, besinnt sich die Bürgerschaft auf deren Selbstschutz und die ursprüngliche Funktion der Subsidiarität, die Selbstverwaltung der Gemeinden wird initialisiert. Das Volk besinnt sich auf die eigenen Kräfte.

Und hier entsteht die eigentliche Herausforderung. Das, was im Bundestag beschlossen wird, ist vollkommen belanglos, die Politschauspieler haben jegliche Legitimation und damit das Vertrauen verspielt. Die tatsächliche politische Macht wird von den Landesregierungen ausgeübt, deren Reputation steht auf dem Spiel, je länger das miese Schauspiel der Okkupation der EU-Soziopathen mitgetragen wird. Im Zuge der Reorganisation der Rechtsstaatlichkeit über die rechtschaffenden Deutschen  in den Gemeinden wird es zur paralleler kommunalpolitischer Tätigkeit kommen. Die sukzessive Kooperation der Gemeindearbeit, bis hin zum Einsetzen eines Bürgermeisters im Staatsrecht stehend, ermöglicht die vollständigen Subsidiarität in der Selbstverwaltung.

Damit jetzt keine Mißverständnisse auftreten, das ist die Umsetzung des Grundgesetzes und der im Artikel 146 festgelegten vertraglichen Vorgehensweise. Entgegen der Desinformationskampangen der 3-Buchstabensekten sollte im Verständnis der präzisen deutschen Sprache der Art.146 genau gelesen werden.

„Art. 146 Grundgesetz

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“  Quelle: dejure.org


Diese Verfassung ist logischerweise jene, die vor dem Weltkrieg galt, nämlich die Reichsverfassung vom 16. April 1871, welche außer Kraft gesetzt wurde. Erstens durch die Hungerblockade, welche die Unterzeichnung des Versailler Vertrages am 28.07.1919 erzwang, siehe Art. 278 VV. Zweitens, in Folge der Proklamation der Weimarer Verfassung am 11. August 1919 durch Artikel 110 und 178 WRV. Seit jenem Tag sind die Staatsangehörigen abwesend, seither gab es nur noch Reichsangehörige mit der Rechtstellung als Deutsche, also mit Recht auf deutsches Recht und somit einem Duldungsrecht unter Nießbrauchverwaltung der HLKO, siehe Art. 55 und 56 Haager Landkriegsordnung.

Mit der letzten Rate der Reparationszahlungen zum I. WK, am 01.10.2012 wurden alle Bedingungen des Vertrages zum Frieden erfüllt, der als Versailler Vertrag in die Geschichte einging. Somit haben die deutschen Völker das Recht auf einen Friedensvertrag.“ Quelle: Holger Dietzel


Ich möchte auf keinen Fall falsche Hoffnungen wecken. Die Bestandswahrung irrationaler EU-Soziopathen, damit sind nicht die empathielosen Strippenzieher gemeint, sondern die feigen Vasallen, Nutznießer und Blockwarte des BRD-Systems, ist dermaßen tiefsitzend, daß selbst die überfällige Umsetzung des grundgesetzlichen Diktats des Artikels 146  zu Schnappatmung und heiseren Ausrufen „Reichsbürger“ führt.

„Bürgermeisterin tritt nach "Reichsbürger"-Vorwürfen zurück“ Quelle: Spiegel Online

Es ist beunruhigend, wenn das rationale Denken von einer so offensichtlichen Propaganda zur Desinformation überlagert werden kann. Da, wo es einmal umgesetzt worden ist, daß eine Bürgermeisterin im Rechtskreis des Staatsrechts stehend gewählt und ihre Arbeit gemäß ihres Auftrags anstandslos ausführte, quiekten die kleinen Systemlinge auf und mobbten die Bürgermeisterin mit Unterstützung einer willfährigen Judikative aus dem Amt, um später zu bestätigen, daß die Ausführung des Amtes tadellos gewesen sei. Ein grandioses Schauspiel völligen Versagens der Gemeindemitglieder. Ein Bürgermeister, der eine Politik für die Gemeinde leistet, hat die Unterstützung der Gemeinde zu erwarten und ist wegen eines ideologischen Gesinnungsterrors verwirrter Gestalten nicht zu entlassen. Die Subsidiarität sollte eventuell nochmal genau erklärt werden.

Das durch die Regierung geschaffene Dogma des „bösen Reichsbürgers“ ist eine Falle, mit dem u.a. die Kommunikation zwischen Bürgern und Sachbearbeitern unterbunden werden soll.

Anstatt eine öffentliche und transparente Diskussion zu starten, werden Millionen Menschen kriminalisiert und diskreditiert. Einzig mit dem Ziel, daß die Thematisierung der Staatsangehörigkeit als gesellschaftliches „No Go“ gilt. Die Regierung verfolgt ihre eigenen Ziele und die Offenlegung der wahren Absichten würde zu ernsthaften Verwerfungen der Parteienlandschaft führen. Es ist ein gravierender Unterschied, ob sich die Regierung im Staatsrecht befindet oder wie bisher das Ausbeutungssystem im Handelsrecht führt. Das soll der Bürger nicht erkennen können.

Die Agitation der öffentlichen Institutionen können mit einer vertrauensbildenden Arbeit auf Gemeindeebene geheilt werden. Dazu sind die örtlichen Gruppen zur Kooperation mit den Kommunalpolitikern aufgerufen unter Zuhilfenahme des Instruments der Zeitung „VOLLDRAHT“, die völlig unzensiert, rauh und provokativ die Fragen stellt und thematisiert, die in den staatlichen Propagandablättern nicht geschrieben werden. Ebenso wird die Arbeit der Aktiven in den verschiedenen Gemeinden veröffentlicht, die ein Spiegelbild der tatsächlichen Situation darstellen und das Zerrbild der öffentlichrechtlichen Medien ad absurdum führen.

Gelebte Subsidiarität, durch eine respektvolle und vertrauensbildende öffentliche Zusammenarbeit, kann der Schlüssel sein, die Solidarität der Bürger innerhalb einer Gemeinde wiederherzustellen. Eine Partei kann dies nicht leisten. Der Fraktionszwang stellt nicht die Bürgerinteressen in den Vordergrund, sondern nur den Nutzen, den diese für die Partei einbringt. Bürgerversammlung und Bürgerbegehren sind dabei ein wichtiges Instrument, was verstärkt genutzt werden sollte, um die Verwerfungen der Regierungspolitik zu neutralisieren. Vertrauen schaffen, denn wir stehen alle auf der gleichen Seite des Zauns.

Ein Friedensvertrag ist nur dann möglich, wenn der/die Ansprechpartner zu Verfügung stehen.  Wobei die Ansprechpartner der Alliierten nur im Staatsrecht wirkende Landesregierungen und/oder Gemeinden sein können, die es gilt handlungsfähig aufzustellen.

Deutschland steht am Anfang einer souveränen nationalstaatlichen Epoche.

Bild: Pixabay

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