Die in der Komplexität der systemischen Betrachtung des verdrehten rechtlichen BRD-Konstrukt verschwimmenden Grenzen zwischen gültigem, geltendem und verdrehtem Recht sind das Kennzeichen eines Betrugssystems. Gesetze sind in sich schlüssig und nicht auslegungsfähig, erst die Sinn – und Zweck deformierende Anpassung per Verwaltungsrecht führt zur Täuschung der Bürger.
Wobei Bürger schon keine mehr vorhanden sind, da die Masse in Bewohner gewechselt wurde, ein kleiner fieser Trick mit gravierenden Folgen. Ich möchte nur auf einen Aspekt der Täuschung hinweisen. Sind die Besatzungsrechte noch gültig oder nicht. Denn wenn das Besatzungsrecht noch gültig ist, kann es keinen souveränen Staat geben.
Und jetzt beginnt der Wahnsinn.
Die Schwurbeltexter der Bundesregierung haben es geschafft, den Besatzungsstatus als Kennzeichen der Souveränität darzustellen. Sie glauben es nicht? Kein Problem, schauen wir nach, was der wissenschaftliche Dienst der Bundesregierung dazu schreibt.
Auszug
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Überleitungsvertrag und „Feindstaatenklauseln“ Ausarbeitung WD 2 - 108/06 Abschluß der Arbeit: 21.06.2006
„Bei den fortgeltenden Bestimmungen handelt es sich im Wesentlichen um sog. „versteinertes Besatzungsrecht“, also Besatzungsrecht, welches bereits bei Abschluß des „Überleitungsvertrages“ keinerlei Disposition durch die deutsche Staatsgewalt unterlag.
Zusammenfassend lässt sich das weiter gültige Besatzungsrecht in drei große Bereiche einteilen:
-Gültig bleiben alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind.
-Ferner bleiben alle Maßnahmen, die für „Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes“ gegen das „deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind“, einschließlich eines diesbezüglichen Klagestopps, gültig.
-Schließlich bleiben „Maßnahmen, welche von den Regierungen oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen wurden“, einschließlich eines diesbezüglichen Klagestopps, wirksam.
>> Die Tatsache, dass verschiedene Bestimmungen und Maßnahmen der Besatzungsmächte bestandskräftig sind, führt nicht zu dem Ergebnis, dass die Bundesrepublik Deutschland heute völkerrechtlich nicht vollständig souverän ist. <<
Der Fortbestand des Besatzungsrechts basiert darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland freiwillig eine entsprechende völkerrechtliche Bindung eingegangen ist. Die Tatsache, dass sich ein Staat gegenüber anderen Staaten Bindungen auferlegt, ist jedoch kein Beweis für eine nur unvollständige Souveränität des Staates, sondern im Gegenteil gerade Ausfluß seiner Souveränität. Daher sind die fortgeltenden Bestimmungen des „Überleitungsvertrages“ nicht als Beschränkung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland anzusehen. „
Diese Vorgehensweise setzt sich in allen Bereichen der BRD-Judikative fort. Daher ist es möglich, daß jeder Sachbearbeiter eines „Amtes“ in der Lage ist, und das in voller Überzeugung, das Richtige zu tun, Ihnen die Äpfel als Birnen zu verkaufen und Sie schier verzweifeln, da Sie in Kenntnis der Gesetze einen völlig anderen Sinn aus dem Gesetzestext erwarten.
(Die Schlußfolgerung erfolgte ohne weitere Auslegung der Bedeutung von " völkerrechtlich vollständig souverän")
Bild: Pixabay
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