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Grundgesetz oder Verfassung?

Recht
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Jenes Grundgesetz, welches für die Besatzungsverwaltung BRD von den Alliierten diktiert wurde, kann aus diesem Grund niemals eine Verfassung sein. Eine Verfassung kann sich nur ein Staatsvolk in freier Selbstbestimmung geben. Des Weiteren kann eine Verfassung niemals von einer Regierung geändert werden. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde seit 1949 bereits 57 Mal geändert, bei ca. durchschnittlich drei Artikeln pro Änderung, was vergleichbar ist mit Stripp-Poker spielen, bei welchem im Umkehrschluss solche Regeländerungen während des Spiels willkommen sind.

Grundsätzlich ist eine Änderung der Verfassung nur durch das Volk möglich. Kein Politiker und keine Mehrheit in einem Parlament könnte jemals ein Änderung der Verfassung durchsetzen, ansonsten ist es keine Verfassung, sondern eine Verordnung. Das erkennt jeder, der noch bei klarem Verstand ist. Jemand der also das Grundgesetz ernsthaft eine Verfassung nennt, verliert deshalb sofort seine Reputation, egal welche er vertritt.

Die Logik ist simpel, denn wenn man die völkerrechtliche Definition eines Staates zugrunde legt, erkennt selbst der juristische Laie wie der Hase wirklich läuft. Nach Georg Jelinek besteht ein völkerrechtlich anerkannter Staat, aus dem Staatsvolk, dem Staatsgebiet und der Staatsgewalt. Alle drei Rechtssubjekte treffen jedoch nicht auf die Bundesrepublik Deutschland zu, denn die BRD hat weder ein Staatsvolk noch ein Staatsgebiet und erst recht keine Staatsgewalt. Der § 15 GVG also das Gerichtsverfassungsgesetz lautete bis zum 30. September 1950 in der alten Fassung: „Die Gerichte sind Staatsgerichte.“ Der § 15 GVG wurde aber am 1. Oktober 1950 von der BRD gestrichen, seither sind die Gerichte der BRD nur noch Schiedsgerichte. (Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein juristisches Mittel zur Streitbeilegung im Rahmen von Schiedsverfahren. Bei Schiedsgerichten handelt es sich um nicht-staatliche Gerichte. Quelle Wikipedia).

Ein Staatsvolk kann die BRD ebenso wenig nachweisen, weil seit dem 23.03.1933 durch das Ermächtigungsgesetz die Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt wurde, weshalb am 05.02.1934 die Gleichschaltung der Staatsangehörigkeiten der Länder möglich wurde. Zu jenem Zeitpunkt wurde der künstlich geschaffenen einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit, ohne den Rahmen einer Verfassung, die Identität Name = Firma = juristische Person (siehe auch § 17 HGB) mit der Eigenschaft DEUTSCH zugewiesen. Das Staatsvolk wurde damit zur Sache im Handelsrecht (§ 17 HGB i.V.m. § 21 Abs. (3) 5. PStG i.V.m. Artikel 19 Abs. (3) GG) und existiert seither nicht mehr. Gleiches gilt für den Geltungsbereich des Grundgesetzes, welches die Bundesländer in der Präambel benennt, die jedoch keine Rechtskraft entfaltet, sondern nur den Zweck einer Einleitung erfüllt. (Merke: Alles was „nicht“ in einem Artikel oder Paragraf kodifiziert wurde ist kein Gesetz.)

Damit war nach der Kapitulation der Wehrmacht am 08. Mai 1945 nur noch ein Verwaltungskonstrukt möglich, weil die Verfassung außer Kraft gesetzt war und keine Staatsangehörigen anwesend waren. Stattdessen fanden die alliierten Streitkräfte juristische Personen vor, also Firmen, die logischerweise in Handelszonen verwalten werden, mussten. Nach der Konferenz von Jalta vom 4. bis 11. Februar 1945 und dem Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 wurde Deutschland in vier Wirtschaftszonen aufgeteilt und Teile Deutschlands der Sowjetunion (Königsberg heute Kaliningrad), Polen und Tschechien zur Fremdverwaltung bis zu einer abschließenden Friedensregelung überlassen. Der Begriff Deutschland wurde in den Begriffsbestimmungen der Alliierten im SHAEF-Gesetz Nr. 52 Artikel VII 9. (e) bestimmt. Deutschland ist nach dieser Definition das Gebiet des Deutschen Reichs in den Grenzen vom 31.12.1937. Diese Definition ist mit der Definition des Deutschen Reichs vom 01.01.1920, gemäß der Gebietsdefinition des Versailler Vertrages identisch. Keine fremde Macht kann eine Verfassung einfach wieder in Kraft setzen oder neu bestimmen, außer das betreffende „Deutsche Volk" selbst, welches es am 08. Mai 1945 nicht mehr gab, deshalb orientierten sich die Alliierten am Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung und diktierten ein Grundgesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im besetzten Gebiet. Gleiches gilt für die sogenannten Landesverfassungen der Bundesländer. Wer außer den Staatsangehörigen der Bundesstaaten hätte jemals das Recht uns die Regeln unseres Zusammenlebens zu diktieren? Wer das nicht begreift ist entweder ein lebender Toter, der sich entweder seiner Unmündigkeit nicht bewusst ist oder sich ganz einfach minderbemittelt zur Identität seiner Nachgeburt bekennt, mit der Eignung zum Mittäter. Denn jeder Einwohner im Personenstand "Personal", welcher sich an einer Wahl der BRD beteiligt, erteilt damit einer verantwortungslosen strafbefreiten Vereinigung Narrenfreiheit. Quelle: Siehe § 129 Abs. (3) StGB.

Trotz allem spielt die BRD seit dem 03. Oktober 1990 Staat, obgleich die Staatshaftung seit dem 19.10.1982 mittels Urteil aufgehoben wurde (BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81). Das ist übrigens der Grund warum in dieser kriminellen Vereinigung niemand ein Urteil oder einen Bescheid unterzeichnet. Alle Täter glauben, dass es immer so weiter geht, bis zur Auflösung oder Vernichtung der deutschen Völker, darauf hoffen die Verwaltung, die Justiz, die Söldner und insbesondere die Politiker der BRD. So verspricht man sich einen Ausweg bzw. den eigenen Hals aus der Schlinge zu ziehen. Hochverrat bleibt es trotzdem, mit allen Folgen, für die Täter, Anstifter, Unterstützer und ihre Angehörigen.

Durch Täuschung versuchte die amtierende Bundesregierung 1990 bei der sogenannten Wiedervereinigung die Auflösung Deutschlands, durch die sogenannte Genscher-Note zu verschleiern, indem sich die Verwaltung der BRD unter dem Namen Deutschland am 03. Oktober 1990 bei der UN also den Vereinten Nationen eintragen ließ; in der Hoffnung der völkerrechtlichen Anerkennung der Oder-Neiße Grenze durch das Völkergewohnheitsrecht nach 30 Jahren.

„Falls Sie als festgestellte(r) Deutsche(r) also als Besitzer eines Staatsangehörigkeitsausweises diese opinio juris in Frage stellen wollen, bzw. Sie nicht von der Rechtmäßigkeit überzeugt sind, dass Teile Deutschlands verschenkt werden sollen, und Sie einen entgegengesetzten Willen erklären wollen, dann können Sie ihr Veto einlegen. In diesem Fall fordern Sie einfach umgehend einen Musterbrief, eine Handlungsempfehlung sowie einen Faxverteiler von der folgenden Internetseite an.“ http://www.holger-ditzel.de/genscher-note.html

Merke: Eine Verfassung kann niemals über ein geschütztes Völkerrechtssubjekt gestülpt werden und schon gar nicht von Staatenlosen. Eine Verfassungsgebende Versammlung ist bereits aus diesem Grund völliger Nonsens, sonst könnten auch gleich kleine grüne Männchen vom Mars kommen und uns hier eine Verfassung überhelfen, wenn überhaupt dann können nur Deutsche, mit nachgewiesener Abstammung ihrer indigenen Staatsangehörigkeit vor 1914, im Status quo ante, die aus dem 2 plus 4 Vertrag ausgegrenzte abschließende Friedensregelung vereinbaren, mit allen Staaten, die immer noch mit Deutschland im Krieg stehen und so gemäß Artikel 146 GG die Einheit und Freiheit Deutschlands herstellen und jene Verfassung wählen, die sich die deutschen Völker in freier Selbstbestimmung gegeben haben.

Diese Verfassung ist logischerweise jene, die vor dem Weltkrieg galt, nämlich die Reichsverfassung vom 16. April 1871, welche außer Kraft gesetzt wurde. Erstens durch die Hungerblockade, welche die Unterzeichnung des Versailler Vertrages am 28.07.1919 erzwang, siehe Art. 278 VV. Zweitens, in Folge der Proklamation der Weimarer Verfassung am 11. August 1919 durch Artikel 110 und 178 WRV. Seit jenem Tag sind die Staatsangehörigen abwesend, seither gab es nur noch Reichsangehörige mit der Rechtstellung als Deutsche, also mit Recht auf deutsches Recht und somit einem Duldungsrecht unter Nießbrauchverwaltung der HLKO, siehe Art. 55 und 56 Haager Landkriegsordnung.

Mit der letzten Rate der Reparationszahlungen zum I. WK, am 01.10.2012 wurden alle Bedingungen des Vertrages zum Frieden erfüllt, der als Versailler Vertrag in die Geschichte einging. Somit haben die deutschen Völker das Recht auf einen Friedensvertrag.

Unterstützen Sie bitte die Initiative "Deutschland will den Friedensvertrag", wenn Sie für ein souveränes und freies Deutschland sind, mit einer Zukunft für unsere Kinder.

http://www.holger-ditzel.de

Quelle Grundgesetzänderungen: http://www.verfassungen.de/de/gg-index.htm

PS: Leute schert euch nicht um die Veranstaltungen der BRD-Firmen, solange ihr das noch selbst entscheiden könnt, ignoriert einfach den Wanderzirkus und wenn sie betteln kommen, dann schickt sie weg mit dem Hinweis, dass ihr nichts zu verschenken habt. Derzeit überlegen jene frisch legitimierten Demokraten, eine Geldstrafe zu verhängen, falls sich Einwohner des Vereinigten Wirtschaftsgebietes erdreisten, zukünftigen Wahlen fern zu bleiben. Drüben auf der Insel gibt es einen Spruch, der lautet: "the Penny drops with the Parachute!" Da stellt sich die Frage: wie lange dauert es eigentlich hierzulande bis der Groschen fällt?

06. Februar 2019, Der von der Insel kam und mit dem Speer kämpfte ...