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Aufforderung und Mahnung bezüglich Formblatt zur Personalausweisrückgabe

Recht
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Nochmalige Aufforderung wegen unzumutbarem Rückstand nach internationalen Abkommen in der Bearbeitung des Formblattes R11 zur Bestätigung, daß ich und meine Familie auch in Zukunft keine EU-Bürger werden.

Dieses Schreiben und das ihnen bereits mit Zeugen übergebene Formblatt R11 war und ist eine ausdrückliche Willenserklärung und eine Aufforderung die internationalen Abkommen und die HLKO Artikel 43 (Einhaltung des staatlichen Landesrechtes vom 27.10.1918), also auch das RuStAG 1913 vollumfänglich zu erfüllen, welche wegen Weitergeltung der HLKO aus dem Ersten Weltkrieg aufgrund des Waffenstillstandes von Compiegne und der Verfügung über Auflassung und Recht der Kriegsendeerklärung vom 18.5.1918 und wegen §50 EGBGB wonach weder Gesetzestext verändert, noch aufgehoben werden darf und anderslautende Veröffentlichungen und Propaganda, die Verwirrung stiften sollen, sind offiziell aufzuheben und die Weiterverbreitung zu verbieten, weil es in letzter Konsequenz zum Straftatbestand 107a StGB Wahlbetrug mit gefälschter Staatsangehörigkeit DEUTSCH führt und sich alle Wahlleiter, Wahlkommissionen und alle Regierungsparteien nach 1955 wahlrechtlich strafbar gemacht haben.

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Bild: Pixabay