Von Christoph Butterwegge
Am 17. Dezember 2014 hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der bislang gültigen Fassung wegen einer „Überprivilegierung“ der Firmenerben für grundgesetzwidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2016 eingeräumt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen.