„Tillessen-Urteil“ - BRD-Verwaltung leidet unter Demenz - Gesetze sind nicht anwendbar, wenn sie von einer Regierung erlassen wurden, die unrechtmäßig gebildet wurde!
„Tillessenurteil (ranghöchste Verfügung, Kriegsverbrechertribunal Rastatt ) steht wegen alliiertem Bundesbereinigungsrecht noch über dem Grundgesetz. Das Tillessen-Urteil in Verbindung mit Art. 4 des 2. Gesetzes v. 23.11.2007 über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministers Zitat: „Die vom Tribunal Général geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe sind für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend.“