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„Antifaschistische“ Landesverfassung - Wie ein Stück DDR offiziell nach Sachsen-Anhalt zurückkehrt

Deutschland
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Seit Freitag hat Sachsen-Anhalt eine "antifaschistische" Landesverfassung. Im Zuge der Parlamentsreform hatte die CDU im Vorfeld mit der Linkspartei einen Deal geschlossen: Die SED-Erben stimmen der Aufnahme der Schuldenbremse zu, die CDU der des "Antifaschismus".

„Sachsen-Anhalt ist nun offiziell ein antifaschistisches Land“, freuen sich das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ und die „Deutsche Presse-Agentur“. Eine „in deutschen Landesverfassungen beispiellose Distanzierung von der faschistischen Vergangenheit“ stelle der am Freitag (28.2.) vom Landtag beschlossene Paragraph 37a der Landesverfassung dar – „zustande gekommen durch die Kooperation der CDU-geführten Regierungsfraktionen mit der Linken“.

Die CDU habe sich im Zuge der Parlamentsreform mit der Linkspartei auf eine Reform der Landesverfassung verständigt. Die Linke trug die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung mit – im Gegenzug erklärte sich die Union bereit, die Schaffung eines Passus mitzutragen, der da lautet: „Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen.“

„Würdevoll und einig, wie eine große, antifaschistische Fraktion“

Mit reichlich Pathos geht es in dem – nicht als Kommentar gekennzeichneten – Text weiter, als es hieß: „In der Antwort auf die ‚Mutter aller politischen Fragen‘ der bundesrepublikanischen Demokratie – dem Verhältnis zur Nazi-Vergangenheit Deutschlands und der Verhinderung einer solchen Zukunft – agierten CDU, Linke, SPD und Grüne würdevoll und einig, wie eine große, antifaschistische Fraktion.“

In weiterer Folge solle im gleichen breiten Konsens der „demokratischen Parteien“ auch der 8. Mai – in der DDR als „Tag der Befreiung“ gesetzlicher Feiertag – wieder zu diesen Ehren kommen.

Nur die AfD habe wieder einmal aus der Reihe getanzt. Unbeeindruckt von Ereignissen wie in Halle oder jüngst in Hanau habe diese sich nicht „zu mehr als einem ‚Ja-aber‘ in den wichtigen Debatten und Redebeiträgen“ durchringen können. Ihre „Unentschlossenheit“ habe sich darin gezeigt, dass ihre Abgeordneten auch auf die Gefahr des Linksextremismus, auf den schwer beeinträchtigten Geisteszustand des Täters von Hanau und auf das Schicksal vieler Deutscher nach dem 8. Mai hingewiesen hätten.

Der politisch-mediale Jubel darüber, in Sachsen-Anhalt eine „antifaschistische“ Verfassung geschaffen zu haben, übertönt allfällige Fragen nach der Notwendigkeit und Rechtfertigung eines solchen Schrittes.

Ist das Grundgesetz nicht „antifaschistisch“ genug?

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