Die rechtswidrige Verordnungspolitik wurde in VOLLDRAHT / Mecklenburg ausführlich dargestellt.
- Die Veröffentlichung der rechtskräftig unterschriebenen Ur-Schrift wird verweigert.
- Trotz Information und Aufforderung haben die Staatskanzlei, die Landtagspräsidentin, alle Fraktionschefs des Landtags, sich der rechtlichen und politischen Klärung verweigert.
- Eine Mecklenburger Unternehmerin verlangt die Urschrift der Kontaktverbotsverordnung zu sehen.
- Die Staatskanzlei versendet in der „Täuschung im Rechtsverkehr“ PDF-Kopien der Verordnungen und angeblicher dazugehöriger Unterschriftenblätter, die offensichtlich in betrügerischer Absicht, die Rechtskraft der Verordnung darstellen sollen.
- Die Rechtsgrundlage für eine Verordnungspolitik fehlt vollständig
Die einzige Reaktion war die arrogante Abwiegelung durch einen CDU-Politiker (das sind diejenigen, die überzeugte Kommunisten als Verfassungsrichter wählen) und der armselige Versuch per eilig gestrickter Unterlassungserklärung durch einen vermeintlichen AfD-Anwalt Justus A. Burgdorf Druck auszuüben.
Die Krönung war die hilflose Antwort der AfD „Die Nummer ist für unser Bürgerbüro zu groß“.
Was hat das mit der Funktion eines Bürgerbüros zu tun, wenn der Fraktionsvorsitzende Dr. Hagen Bauer per Mail angeschrieben wurde, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Petra Federau in mehreren Gesprächen vor Ort den Sachverhalt genauestens erklärt bekommen hat und der Herr Bert Oberreiner am PC zu diesem Sachverhalt selbst recherchiert hat?
Das ist das vollständige Versagen in der politischen Aufgabenbewältigung und in der Verantwortung gegenüber den Mecklenburgern und West-Pommeranern selbst.
Wenn diese einfache Sachverhaltsklärung, schon die Leistungskraft der Politiker überfordert, mit welcher Berechtigung beanspruchen die politischen Mandatsträger überhaupt ihren Platz im Landtag? Sich die Schnürsenkel binden zu können und die Mitte der Kloschüssel beim Pullern zu treffen, scheinen für den Job ausreichend zu sein.
Es ist davon auszugehen, daß der Rest der Politschauspieler keinen Deut verantwortungsbewußter ist. Die Schweriner Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, Fraktionslosen und die AfD erfüllen alle Bedingungen für kooperativ agierende, kriminelle Vereinigungen. Das kann nach Faktenlage nachweisbar behauptet werden, und wenn das den Verdacht der Verleumdung erfüllt, dann bitte aber gleich per Oberstaatsanwaltschaft vor das Oberlandesgericht Rostock und dann „Butter bei de Fische“.
Das wirklich Interessante ist die Reaktion der Oberstaatsanwaltschaft und die der jammernden Unternehmer, die durch die rechtswidrige Corona-Verordnungspolitik in den Existenzverlust getrieben wurden.
Ebenso ist die Duldungsstarre der Mecklenburger selbst, kaum zu erklären, da mit dem Aushebeln der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Menschen einer willkürlich handelnden politischen Gruppierung ausgesetzt sind, die deren Existenz bedroht.
Die Staatskanzlei und Landesregierung sind mittlerweile unwichtig geworden.
Die verfassungsbrechende Politik ist offensichtlich und die gewährte Lernphase hiermit beendet.
Neben der übergeordneten Funktion der Bereinigunsgesetze, mit der die Ermächtigung für Verordnungen aufgehoben wurde, ist der Tatbestand der „Täuschung im Rechtsverkehr“ entweder ein Ausdruck der Mißachtung jeder rechtlichen Ordnung und zeigt den verfassungsrechtlichen Zustand der Regierung MV oder es ist einfach nur dämlich.
Um das zu verdeutlichen, veröffentliche ich die auf Anfrage durch die Pressestelle der Staatskanzlei versendete „rechtskräftige“ Kontaktverbotsverordnung mit dem angeblich dazugehörigen Unterschriftenblatt und einem rechtskräftig unterschriebenen Gesetzesentwurf. Jeweils das erste sowie die letzten Blätter, so daß der fehlende Bezug in der dilettantischen Kopie der Verordnung zum Unterschriftenblatt nachweisbar zu erkennen ist. Das Unterschriftenblatt hat eindeutige Merkmale zum Inhalt zu beinhalten.
Wie im Gesetzesentwurf deutlich zu erkennen, wird die Kennzeichnung „Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode“, „Drucksache 7/3557“ und die fortlaufende Nummerierung bis zur letzten Seite beibehalten. Diese Unterschriften sind eindeutig dem Gesetzesentwurf zuzuordnen.
In dem PDF der Staatskanzlei zur Kontaktverbotsverordnung fehlt das alles, und hinzu kommen unterschiedliche Schrifttypen und Größen.
Diese Unterschriften sind nicht zuordnungsfähig, d. h. es ist eine Täuschung im Rechtsverkehr, die eine „legitimierte“ Verordnungspolitik vortäuscht, mit der die Mecklenburger und West-Pommeraner in Geiselhaft genommen und das Land ruiniert wurde.
Jetzt darf sich die Justiz beweisen.
Die Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte in Mecklenburg und West-Pommern haben den Sachverhalt der rechtswidrigen Verordnungspolitik zu klären und in der Öffentlichkeit zu erklären. Oder ist an dem Gerücht der weisungsabhängigen Justiz etwas dran, was die unabhängige Justiz zur Farce werden läßt?
Entweder die Justizler remonstrieren und erklären öffentlich, daß Ihnen keine strafrechtliche Prüfung des Sachverhalts möglich ist oder es wird die Staatskanzlei/Landesregierung zur Rechenschaft gezogen.
Wie entscheiden sich die Polizisten, wenn Sie rechtswidrige Corona-Maßnahmen gegen Bürger umsetzen sollen, im Wissen, das diese Anweisungen einer willkürlichen Verordnungspolitik entsprechen?
Ich finde das schon spannend, wenn alle relevanten Dienste dieser Welt auf die Reaktion der das Justizgeschäft in Mecklenburg-Vorpommerns Betreibende schauen.
Wenn die Schiffe mit den gemütlichen Seecontainer-Lofts,
sich aus der 12 Seemeilen-Zone kommend, zur Anlandung bereit machen,
werden die Zugvögel schnell das Weite suchen.