Die rechtswillkürliche Verordnungspolitik der Staatskanzlei/Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zieht die ersten Klagen nach sich. Die erste ist die von der AfD-Fraktion Schwerin angestrebte Unterlassung.
Die beschriebenen Aussagen der AfD-Mitglieder in den Online-Artikeln und in der Printausgabe hat es nicht gegeben. So der Anwalt der AfD.
Okay, es ist ein Angebot, wir können es annehmen oder auch nicht. Kurz überlegt, nö, das wird per Gericht geklärt.