Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (10.04.) in Karlsruhe. Für eine Neuregelung gab das Gericht eine Frist bis Ende 2019 vor.
In Deutschland wird für ca. 40 Millionen Grundstücke die Grundsteuer erhoben
was zu einer Einahme für die Kommunen von ca. 14 Miliarden Euro führt.
"Die Einführung einer Baulandsteuer hat einen boden- und baupolitischen Hintergrund. Die Zu-wanderung von Flüchtlingen, steigende Mietpreise, Bau- und Grundstücksspekulationen sind nur einige Gründe, die gegenwärtig zu Wohnungsengpässen führen. Hauptsächlich sind Städte betroffen. Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, wurde im Jahr 2016 diskutiert, eine Baulandsteuer einzuführen."
Der Gesetzentwurf beinhaltet den Vorschlag dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer zu übertragen. Sollte diese Änderung des Grundgesetzes beschlossen werden, dann hätte der Bund ohnehin die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, um die Grundsteuer C (wieder-) einzuführen."
Die letzte Chance der Gemeinden handlungsfähig zu bleiben.
Die Grundsteuer obliegt den Gemeinden und kann nicht vom Bund, ohne Zustimmung der Gemeinden geändert werden. Wird den Gemeinden die Verwaltung/Recht der Grundsteuer entzogen, haben die Gemeinden den Zugriff auf die Gelder, voll in die Hände des Bundes gelegt. Ein fataler Fehler.
Geben diese, ihr stärkstes Instrument auf wird die Verschuldung der Hebel sein, alles aus den Bürgern rauszupressen und die Gemeinden ausbluten lassen - Schuldknechtschaft ist das Ziel.
Finanzminister Olaf Scholz
Die Glaubwürdigkeit, der Aussage eines Politiker, das die Steuern nicht erhöht werden, sollte nicht überbewertet werden.
"Ich bin überzeugt, dass es jetzt schnell darauf ankommt, dass sich Bund und Länder zusammensetzen, dass auch mit den Gemeinden gesprochen wird, und dass man schnell ein Konzept für eine neue Form der Besteuerung erhebt, die gleichzeitig sicherstellt, dass es nicht zu Steuererhöhungen kommt, für die Grundeigentümer, für die Mieter, für all die anderen, die darauf angewiesen sind, dass sie wissen worauf sie sich verlassen können, und aber auch sicherstellt, dass vor allem die Gemeinden ihre Aufgaben in Zukunft auch gut wahrnehmen können."
2021 - Dann steigen die Steuern, die Enteignung läuft als Welle durch das Land
Die Neubewertung der Grundsteuer ist eine Wertangleichung des Grundstücks, Haus usw. Der Vehrkehrswert von 1964 wird entsprechend dem aktuellem Verkehrswert von 2019 angepasst. Die Wertsteigerung ist umlagefähig. Diese Wertsteigerung führt automatisch zu einer Erhöhung des Grundsteuermeßbetrags, der als Grundlage für den Hebesatz der Gemeinden gilt.
Es ist also eine Illusion , das dies ohne eine Steuerhöhung über den bereits bestehenden Rahmen realisierbar sein wird. Jeder der sich ein Haus, Eigentumswohnung, Grundstück zur Altersabsicherung erworben hat und von den Mieteinnahmen abhängig ist, kann seine Immobilien nur halten, solange die Mieter noch ausgepresst werden können, dann führt das zum Verkauf unter Preis oder zur Zwangsversteigerung.
Und dann kommt die Baulandsteuer/ Grundsteuer C noch oben drauf.
"Da die Grundsteuer die drittwichtigste Einnahmequelle der Kommunen ist und die Finanzverwaltung millionenfache Neubewertungen vornehmen muss, gewährten die Richter gestaffelte und lange Übergangsfristen. Die gesetzliche Grundlage für die Neubewertung muss bis Ende 2019 verabschiedet sein. Ende 2024 muss die Grundsteuer für alle Grundeigentümer neu berechnet worden sein."
In Zeiten wo die Rechtswillkür mangels parlamentarischer Demokratie, zum durchwinken verfassungsbrechender und bedenklicher Gesetze, ohne eine effektive Einspruchsmöglichkeit geführt hat. Ist es absehbar, das die maximal abschöpfende Option umgesetzt wird. Die dazu notwendige Grundgesetzänderung, damit das Ausbeutungskonzept legalisiert werden kann ist in Vorbereitung.
In der überschlägigen Berechnung ergibt sich eine Mietmehrbelastung von ca. 800,00 Euro p.a.
Wer jetzt meint, das wäre nicht so dramatisch, sollte die Preissteigerungen für Strom, Wasser und Lebensmittel berücksichtigen. Hinzu kommt das der Hartz IV Satz bei bummeligen 8 Euro undeinpaarzerquetschte gedeckelt ist, solange das Hartz IV nicht angepasst ist, sind die Mehrkosten durch die Betroffenen selbst zu tragen. Angesichts einer Vorauslastung der Sozialgerichte von 1, 9 Jahren ein vortreffliches Unterfangen, Panik in der Bevölkerung zu schüren.
Es gilt immer noch der Grundsatz des großen Philanthropen Dr. Wolfgang Schäuble "
"Wir können eine politische Union nur durch eine Krise erreichen."
https://www.zia-deutschland.de/themen/steuern/grundsteuer-reform/