Vorabwissen zur Wiederholung
Wir wissen, dass juristische Personen (JP) weder haftungsfähig, noch prozessfähig (wenn es um Substanz = Vermögen geht) noch klagefähig sind, es muss immer ein verantwortlicher Mann / ein Weib dahinter stehen. Deshalb geht ja auch der Glaube um, dass JPs nur für Vereine und Firmen gilt, jedoch wurde schon in einer alten Dissertation von Werner Reinecke – „Die Haftung der juristischen Person für die Handlungen ihrer Vertreter und Gehülfen“,