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"Amtssprache" - Die Waffe der BRD-Verwaltung

Bild von Raul Chavelas auf Pixabay

Recht
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»Amtssprache« zur Rechtfertigung rechtlich bedenklichen Vorgehens und als Instrument der Zersetzung

Als Adolf Eichmann 1962 bei seinem NS-Prozeß in Israel gefragt wurde, ob es ihm schwergefallen sei, zehntausende von Menschen in den Tod zu schicken, soll er geantwortet haben: »Um die Wahrheit zu sagen - es war sehr leicht. Unsere Sprache machte es einfach. Meine Offiziere und ich hatten unsere eigene Bezeichnung für diese Sprache – wir nannten sie Amtssprache.«

Amtssprache – was ist das? Eichmann: »Es ist eine Sprache, in der man Verantwortung für seine Handlungen ablehnt. Wenn also jemand fragt, warum du dieses oder jenes getan hast, benutzt du diese Sprache, dann fühlst du dich nicht so schlecht, z. B. ...ich mußte das machen...«

So wird Amtssprache zu einer gefährlichen Waffe. Wir Menschen tun niemals etwas, zu dem wir uns vorher nicht entschieden haben. Fatal, ein Wort wie "müssen" im Kopf zu haben, so als hätten wir keine Wahl: ...ich sollte das tun… ich habe auf Befehl des Vorgesetzten gehandelt… die Firmenpolitik gibt das so vor… das ist Gesetz... etc. Amtssprache schließt Wahlmöglichkeiten aus und leugnet eine damit tatsächlich verbundene Verantwortung.

In der Psychologie spricht man dabei von dem Freud'schen1 Abwehrwehrmechanismus der Rationalisierung. Dabei wird eine verbotene Handlung in akzeptables Verhalten umgedeutet.

Als klassisches Beispiel wird hier gerne der Vater angeführt, der seine Kinder schlägt und dies mit seinem Erziehungsauftrag rechtfertigt  "ich muß das tun".

Abwehrmechanismen laufen meist unbewußt ab. Wenn uns von außen niemand darauf aufmerksam macht, was wir da gerade treiben, wissen wir nicht, was wir tun. Wir brauchen also immer andere Menschen, die für uns als Spiegel fungieren.

Rationalisierung ist ein unbewußtes Verhalten von jemandem, der bei einer inakzeptablen bzw. rechtsüberschreitenden Handlung ertappt wurde. Das rechtfertigende Verhalten des prügelnden Vaters ist tagtäglich in Politik, Ju-stiz und Verwaltung zu beobachten. Aus diesem Grund ist es ratsam, den Schriftverkehr mit Gerichten und Behörden mit einer salvatorischen Klausel zur Vermeidung des Verbotsirrtums zu versehen für den Fall, daß Rechtsfehlerhaftigkeiten nicht erkannt wurden.

Wenn Rechtfertigungsgründe fehlen Die Amtssprache ist der Versuch, sich zu rechtfertigen. Rechtfertigungsgründe (Unrechtsausschließungsgründe) nehmen der Verwirklichung einer Tat die Rechtswidrigkeit. Sie rechtfertigen damit auch den Täter.

Beispiel Notwehr / Nothilfe: Das bewußte Inkaufnehmen bzw. das Herbeiführen von Verletzungen eines tatsächlichen Angreifers zur Abwehr des gewaltsamen Angriffes auf die eigene Person oder auf dritte Personen.

Da wir uns aber für oder gegen etwas entscheiden können, fehlen mitunter Rechtfertigungsgründe für eine an sich rechtsüberschreitende Handlung.

Der psychologische Abwehrmechanismus der Rationalisierung dient der Rechtfertigung. Gründe der Rechtfertigung werden dort erfunden, wo im Nachhinein Recht gefertigt werden muß, weil wirkliches Recht fehlt.

Für den Betrachter stellt sich die Frage, ob es sich um einen Gelegenheitstäter oder einen Strolch handelt, oder ob der ertappte Strolch die Zweckmäßigkeit dieses "Abwehrmechanismus" in seiner praktischen Alltagsbedeutung erkannt hat, um ihn in die alltägliche Berufsausübung zu integrieren.

Amtssprache verleiht dort Sicherheit, Stabilität und Orientierung, wo gesellschaftliche Akzeptanz fehlt und Chaos und Auflösung Willkür bedingen. Behördenmitarbeiter, Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Politiker und sonstige Sachbearbeiter sind, so wie einst Adolf Eichmann, fest davon überzeugt, sich hinter ihrer "Amtssprache" verstecken zu können. Das ist jedoch selbst Eichmann nicht gelungen – die Verantwortung holte ihn ein.

Der zunehmende Aufwand schlüssiger Rechtfertigungen veranlaßt die sogenannten Obrigkeitsvertreter zur Ablenkung von eigenen Verfehlungen -, gegen den rechtsuchenden Bürger vorzugehen, indem man jeden, der rechtsüberschreitendes Verhalten reklamiert, zu disziplinieren sucht durch Kriminalisierung, Diffamierung, Diskreditierung, Stigmatisierung, Entrechtung und Entreicherung.

Dazu bedienen sie sich der Zweckmäßigkeit eines weiteren Freud'schen Abwehrmechanismus, den man Projektion nennt. Durch willkürlich konstruierte sogenannte Gefährdungslagen, die als Rechtfertigung für demonstrativ aggressives Vorgehen gegen den rechtsuchenden Bürger dienen, soll von eigenem Fehlverhalten abgelenkt werden.

Hierzu ein Beispiel aus vielen gleichgelagerten Fällen: Herr M. bekommt einen nicht unterschriebenen Dateiausdruck vom Gericht. Er bittet um Übersendung eines einlassungsfähigen Dokumentes und um die Namhaftmachung eines mit der Angelegenheit betrauten Richters gem. Art. 101 GG. Er reklamiert die Vereitelung seines Justizgewährleistungsanspruches gem. Art. 19 IV GG und die Verwehr des rechtlichen Gehörs gem. Art. 103 GG aufgrund der fehlenden Unterschrift des Richters.

Bei der Akteneinsicht sieht er, daß sich in seiner Verfahrensakte eine Randbemerkung befindet, wonach Herr M. als der "Reichsbürgerszene" nahestehend stigmatisiert wird.

Und dies, weil Herr M. auf der Einhaltung der grundgesetzlichen Rechtsordnung bestanden hat.

Exkurs: Der Verfassungsschutz hat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als verfassungsfeindlich eingestuft. Er läßt allerdings die Frage offen, gegenüber welcher Verfassung sich das Grundgesetz feindlich verhält.

Anstatt den um Verdunkelung Bemühten namhaft zu machen und den unter Mißachtung höherrangiger Rechtsnormen veranlaßten Dateiausdruck ohne Unterschrift, womöglich noch maschinell beglaubigt, zu verrufen, wird der Reklamierende kurzerhand zum Täter gemacht.

Auf diese Weise muß sich der Bearbeiter nicht mit dem Sachvortrag auseinandersetzen und kann den Betroffenen schnell und effizient "verwursten" – wie praktisch. Und niemand übernimmt dafür die Verantwortung.

Die o. b. Abwehrmechanismen wurden durch die Freud'sche Schule klassifiziert zum Zweck der Diagnosestellung. Doch jede Diagnose birgt auch die Gefahr der Stigmatisierung.

Dies wiederum haben sich windige Politstrategen zunutze gemacht zum Zweck der operativ-psychologischen Zersetzung von Menschen und zur psychologischen Kriegsführung. Das Ministerium für Staatssicherheit hatte seinerzeit zu diesem Zweck tausende Mitarbeiter ausgebildet und eingesetzt. Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, daß die unbewußten Abwehrreaktionen von Menschen inzwischen gezielt als taktisch-operatives Mittel zur Umkehr von Unrecht zu Recht eingesetzt werden.

Politiker, Behördenmitarbeiter, Richter, Staatsanwälte und Polizisten betätigen sich dabei als willfährige Erfüllungsgehilfen. Und falls ein sogenannter Obrigkeitsangehöriger gar zu sehr in die öffentliche Kritik gerät, dreht er den Spieß einfach um und behauptet, der Kläger sei der Täter.

»Mancher Verwegene klagt, um seine eigenen Verbrechen zu decken.« Johann Wolfgang von Goethe

Wer für sein ungebührliches Verhalten kritisiert wird, kommt in die Verlegenheit, sich rechtfertigen zu müssen. Da sind die verrücktesten Ausreden recht und billig.

»Komme aus'm Osten, hatte nie 'nen größ'ren Posten, hab den Führer nicht gekannt, die Papiere sind verbrannt.«

So wurden uns "IM Erika" (Angela Merkel, Bundeskanzlerin), "IM Larve" (Joachim Gauck, ehem. Bundespräsident), "IM Sekretär" (Manfred Stolpe, erster Ministerpräsident des Landes Brandenburg) "IM Schmied" (Stephan Loge, Landrat Landkreis Dahme-Spreewald) uvm. untergeschoben.

Diese Erlesensten der real existierenden Kakistokratie³ des BRDismus4 verwirklichen heute die seit 1990 bestehende Einigungsvertragsrechtsordnung5.

Im nächsten Weckruf: Die Einigungsvertragsrechtsordnung


  1. Sigmund Freud: Begründer der Psychoanalyse
  2. vor § 32 Rn 2 StGB, Beck'sche Kurzkommentare Thomas Fischer, 63. Aufl. 2016
  3. Herrschaft der Schlechtesten (Gegenteil von Aristokratie = Herrschaft der Besten)
  4. BRDismus = BRD-Faschismus 5 Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages 1990 wurde die grundgesetzliche Rechtsordnung abgelöst

Informationsreihe der Vereinigung zur operativen Aufklärung, Ermittlung und Enttarnung fortgesetzter Anwendung der Richtlinie 1/76 des MfS

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