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Reichsbürger haben die BRD-Verwaltung unterwandert - Eine Verhaftungswelle wird erwartet

Recht
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Handlungsanleitung über den Umgang mit „Reichsbürgern“

Sehr geehrter Bediensteter der Verwaltung des besetzten Wirtschaftsgebietes NGO. Juristen führen regelmäßig mit den Menschen nach staatlichen BGB §1 Schulungen über den Umgang mit Reichsbürgern durch. Reichsbürger sind Personen die NS-gesetze und Normen in Anwendung bringen wollen, gültige Gesetze nicht anerkennen und diese willkürlich ignorieren.

Empfehlung:

Gespräche mit Reichsbürgern sind nicht zielführend, sie sind auf das Minimale zu beschränken, man sollte sich auf keine Diskussion einlassen.

  • Reichsbürger haben eine irrige Rechtsauffassung.
  • Reichsbürger verweigern rechtsgültige Unterschriften nach §126 BGB, wer im Auftrag (i.A.) mit einer Paraphe unterschreibt, entzieht sich der Haftung und der Rechtmäßigkeit seines Schreibens.
  • Schreiben ohne Unterschrift haben generell keine Rechtswirksamkeit.
  • Reichsbürger verweigern oft ihre ladungsfähige Adresse, d.h. sie verweigern auch die Auskunft über ihren Vornamen (meist wird behauptet aus Datenschutzgründen).
  • Bei diesen Aussagen sollte man das Gespräch sofort beenden.

An diesen Redewendungen erkennt man sofort einen Reichsbürger:

Verschwörungstheoretiker – Wutbürger – Rechtspopulist – sie haben eine irrige Rechtsauffasssung – das ist ihre Rechtsauffassung – Gesetze in sich völlig aus dem Zusammenhang gerissen – Juristische Personen und Menschen sind das Gleiche – ich handle nur auf Anweisung.

Reichsbürger zeigen statt einen Beamtenausweis einen Dienstausweis vor. Somit ist der Straftatbestand der Amtsanmaßung nach §132 StGB gegeben, dies ist unverzüglich zur Anzeige zu bringen! Angebote sowie Anschreiben von Reichsbürgern, welche die nachfolgenden Gesetze in Anwendung bringen wollen, wird dringend empfohlen auf diese nicht zu reagieren, es ist umgehend Strafanzeige bei den Alliierten und Internationalen Gerichtshof zu erstatten.

Stichwort: §36 BeamtStG, Remonstartionspflicht, §63 BBG private Haftung

Die Anwendung von Nazi-Gesetzen ist seit dem 20.09.1945 bei Strafe verboten.

 

 

 


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