Wie verhalten sich die Eigentumsverhältnisse bei MIT dem Personalausweis gekauften Immobilien, zu dem dann geänderten Personenstand nach RuStaG 1913?
Annahme: Die Immobilie soll nach der Personenstandsänderung verkauft werden und der Notar fragt, zur Identifizierung des Antragssteller nach seinem Personalausweis. Der Personalausweis ist abgegeben worden und der Staatsangehörigkeitsnachweis wird vorgelegt.