Genozid - Strafantrag/Strafanzeige wg. des Verdachts Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) und der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) (2)
Der grausame Tod eines Impfopfers aus dem Bekanntenkreis, führt jetzt zur Strafantragsstellung und aufgrund des starken öffentlichen Interesses zum Genozid zur Veröffentlichung.