In diesem Artikel sollte das jonglieren mit den Begriffen "Bürger" und "Einwohner" genau gelesen werden.
"Oft dürfen Einwohner nicht zu Themen auf der Tagesordnung ihrer Gemeinde sprechen. Auch in Zukunft will man den Weg dafür nicht pauschal freimachen.
Es passiert immer wieder: Wenn der Sitzungssaal einer Gemeindevertretung proppevoll ist, weil ein Aspekt auf der Tagesordnung die Einwohner brennend interessiert, dürfen sich die Bürger in manchen Orten ausgerechnet dazu nicht äußern. Das Ergebnis: Frust, Unmut und Zweifel am Einhalten von Demokratie–Regeln. Geärgert haben sich so gerade erst einige Feldberger im Streit um Motorboote mit Verbrenner auf ihren Seen. So gebietet es aber nicht selten die jeweilige Hauptsatzung in Städten oder Gemeinden. Die soll laut Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg–Vorpommern nämlich in diesem Punkt „Näheres“ regeln."