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Geschäftsmodell der „Ewigen Schuld“ der Deutschen zieht nicht mehr - FED ist dicht, kein Geld mehr zum Abgreifen – EU-Soziopathen starten „EU-Weißer zahlt für Neger, weil er Weiß ist“ (2)

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Politik MWP
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Vor einem Jahr geschrieben und genauso aktuell. _ ERSTELLT: 28. DEZEMBER 2019. Die Identität der deutschen Stämme ist unserer unsterbliches Erbe. Die Abschiedsparty des Chanukkah ist noch nicht vorbei, und mit dem Auslaufen des 75 Jahren alten  Geschäftsmodells der „Ewigen Schuld“ für die Sippenhaft der Deutschen starten die Geschäftemacher das neue Ausplünderungsmodell.


Die BRD wird abgewickelt, und in dem sich neu entwickelnden Selbstbewußtsein einer nationalen Identität der jeweiligen Gliedstaaten Deutschlands ist es nicht mehr möglich, den Menschen zu vermitteln, daß sie weiterhin für eine indoktrinierte Gehirnwäsche zur Kasse gebeten werden.

Da nützt es auch nichts, wenn die Marktschreier das Gebiet der BRD-Verwaltung mit Kerzenleuchtern pflastern, und der Bundespräsident Steinmeyer in seiner Weihnachtsansprache neben den bedeutungslosen Phrasen die Zustandsbeschreibung einer Holztür lieferte, die einem Kommandoangriff "Rechtsradikaler" mit schweren Waffen standgehalten haben soll.

Die Ähnlichkeit mit den imaginären Chemnitzer-Hetzjagden drängt sich zwar förmlich auf, ist aber auch egal. Außerhalb der Subkultur der Berliner Politikerkaste interessiert es keinen, da niemand der noch klare Bilder sieht sich von der Werbung weiter täuschen läßt, die nur die Begründung für die Ausplünderung liefert.

Das Weihnachtstamtam der Coca-Cola Werbefigur „Santa Claus" ist wie das Chanukkah, eine der jeweiligen Interessenlage angepaßte Version des Julfestes. Die Tradition wurde mit der Zwangs-Christianisierung gezielt überlagert. Die nordeuropäische Tradition lebt wieder auf und setzt die Synergien zur Identitätsfindung der deutschen Stämme wieder frei.

Screenshot

Da die Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit Milliardenbeträgen maßgeblich den Lebensstandard der Nutznießer des Geschäftsmodells „Ewige Schuld“  in einer parasitenähnlichen Symbiose finanzierten, muß aus Sicht der Nutznießer ein neues Geschäftsmodell her.

Die EU ist bankrott, die BRD ist bankrott, und das Ausplündern stößt verstärkt auf Widerstand. Die Geldgeier sind extrem erfinderisch, wenn es um die Maximierung ihrer Rendite geht und starten die „Masche des unterdrückten kolonisierten Negers“, was zwar Blödsinn ist, aber die Bekloppten glauben ja auch die Klimawandelverarschung und erdulden die CO²-Abzocke. Über die üblichen Wege der UN-Parasiten wurde schon 2001 auf die jetzige EU-Forderung hingearbeitet.

"Reparationen für die Sklaverei? - Afrika möchte für Repressionen der Vergangenheit entschädigt werden." Quelle: FAZ

Eine durchgehende, vorbereitende Agitation, da der Zusammenbruch der BRD nun wirklich nicht zufällig bzw. überfällig ist. Amnesty International macht da keine Ausnahme.
 "Unkenntnis sorgt für Verklärung"
"Der Historiker Jürgen Zimmerer über die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte und die Verantwortung der Bundesregierung für die historischen Verbrechen im heutigen Namibia. Interview: Andrzej Rybak. Die Bundesregierung hat den Feldzug gegen die Herero als Völkermord anerkannt, lehnt aber Reparationszahlungen ab. Ist das ein Versuch, sich aus der Verantwortung zu stehlen?"


Das Julfest - nordische "Weihnachten" vs. Chanukkah

Die Wurzeln unserer Identität sind die Stärksten und brechen durch jede ideologische Decke, die darüber gelegt worden ist.

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DIE BOCK-SAGA - Willkommen in Hel -- deutsch

Wer schon bemerkt hat, daß die vorgegebenen Zeitlinien nicht plausibel sind, wird in der Bock-Saga interessante Hinweise finden die unsere Geschichte in einem anderem, in einem guten Licht erscheinen lassen.


Was in den Planspielen der EU-Soziopathen anscheinend nicht ausreichend berücksichtigt wurde, ist die Option, daß die EU selbst mit der BRD zusammen geschreddert wird und zwar zeitnah, schneller und extrem gründlich. Ohne den Ablaßhandel und mit einer aufgeklärten Bevölkerung, die um den Betrug und die Täuschung weiß mit dem das Leben von Generationen Deutscher Bürger zerstört wurde, wird es mal wieder Zeit, weiter zu ziehen.  

Geschichtlich passend wäre jetzt in einer humanitären Aktion, daß die Parasiten und EU-Soziopathen die „unterdrückten kolonisationsgeschädigten armen Neger“ an die Hand nehmen, das Wasser am Mittelmeer wieder weichen lassen, und Abmarsch ins gelobte Land. Der Rückweg ist sicherer ohne Gummiboot und Schlepperbanden (solange das mit dem Meer-Teilen noch funktioniert. Wir drücken die Daumen), ein strammer Marsch, ein Lied gepfiffen, und schon sind alle da, wo sie hingehören. Für das ausgewählte Volk der Treuhandmitarbeiter wurde schon reserviert.  

 

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa (2018/2899(RSP))

Das Europäische Parlament, [...]

A.  in der Erwägung, dass der Begriff „Menschen afrikanischer Abstammung“ auch zusammen mit den Begriffen „Afro-Europäer“, „afrikanische Europäer“, „schwarze Europäer“, „Menschen afro-karibischer Herkunft“ oder „Schwarze karibischer Herkunft“ verwendet werden kann und sich auf Menschen afrikanischer Abstammung bezieht, die in Europa geboren wurden oder Staatsbürger bzw. Einwohner europäischer Staaten sind;

B.  in der Erwägung, dass sich die Begriffe „Afrophobie“, „Afriphobie“ und „Rassismus gegen Schwarze“ auf eine bestimmte Form des Rassismus, einschließlich aller Arten von Gewalttätigkeit oder Diskriminierung, beziehen, dem historischer Missbrauch und negative Stereotypisierung einen Nährboden bieten und der zur Ausgrenzung und Entmenschlichung von Menschen afrikanischer Abstammung führt; in der Erwägung, dass dies im Zusammenhang mit den historisch repressiven Strukturen des Kolonialismus und des transatlantischen Sklavenhandels steht, wie vom Menschenrechtskommissar des Europarates anerkannt;

C.  in der Erwägung, dass in Europa schätzungsweise 15 Millionen Menschen afrikanischer Abstammung leben(8), auch wenn die Erhebung von Gleichstellungsdaten in den EU-Mitgliedstaaten weder systematisch noch auf der Grundlage der Selbstidentifizierung erfolgt und Nachkommen von Migranten oder „Migranten der dritten Generation“ und darüber hinaus bisweilen ausgelassen werden;

D.  in der Erwägung, dass die FRA dokumentiert hat, dass Minderheiten aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara in Europa in allen Lebensbereichen besonders anfällig für Rassismus und Diskriminierung sind(9);

E.  in der Erwägung, dass laut der jüngsten von der FRA(10) durchgeführten Zweiten Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung junge Befragte afrikanischer Abstammung im Alter von 16 bis 24 Jahren in den zwölf Monaten vor der Umfrage 32 % mehr hassmotivierte Belästigung erlebten als ältere Befragte und dass junge Befragte am häufigsten Opfer von Belästigung im Internet waren und dass diese mit zunehmendem Alter seltener auftritt;

F.  in der Erwägung, dass historische Ungerechtigkeiten gegen Afrikaner und Menschen afrikanischer Abstammung – einschließlich Versklavung, Zwangsarbeit, Rassentrennung, Massaker und Völkermorde im Kontext des europäischen Kolonialismus und des transatlantischen Sklavenhandels – auf institutioneller Ebene in den Mitgliedstaaten größtenteils weiterhin nicht erkannt und nicht berücksichtigt werden;

G.  in der Erwägung, dass durch den Fortbestand diskriminierender Stereotypen in einigen Traditionen in ganz Europa, einschließlich „Blackfacing“ (Gesichtsschwärzung als Unterhaltungsmaskerade), tief verwurzelte Stereotypen über Menschen afrikanischer Abstammung, die die Diskriminierung verschärfen können, aufrechterhalten werden;

H.  in der Erwägung, dass die wichtige Arbeit der nationalen Gleichbehandlungsstellen und von dem Europäischen Netzwerk für Gleichbehandlungsstellen (Equinet) begrüßt und unterstützt werden sollte;

I.  in der Erwägung, dass Menschen afrikanischer Abstammung dem jährlichen Bericht(11) über Hassdelikte des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE zufolge häufig Opfer rassistischer Gewalt sind, sie in vielen Ländern allerdings keine Rechtshilfe und keine finanzielle Unterstützung erhalten, während sie sich von gewalttätigen Angriffen erholen;

J.  in der Erwägung, dass die Hauptverantwortung für die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger bei den Regierungen liegt und dass daher die Regierungen die Hauptverantwortung für die Überwachung und Verhütung von Gewalt, einschließlich afrophober Gewalt, und die strafrechtliche Verfolgung der Täter tragen;

K.  in der Erwägung, dass Daten über Rassendiskriminierung im Bildungssystem nur in begrenztem Umfang vorliegen, einiges jedoch darauf hindeutet, dass Kinder afrikanischer Abstammung in den Mitgliedstaaten schlechtere Schulnoten erhalten als ihre weißen Mitschüler und dass die Schulabbrecherquote bei Kindern afrikanischer Abstammung deutlich höher liegt(12);

L.  in der Erwägung, dass Erwachsene und Kinder afrikanischer Abstammung in Polizeigewahrsam zunehmend gefährdet sind, wo es nicht selten zu Gewalttaten und Todesfällen kommt und im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Befugnissen in den Bereichen Strafverfolgung, Verbrechensverhütung, Terrorismusbekämpfung und Einwanderungskontrolle routinemäßig Profile auf der Grundlage der Rasse erstellt und diskriminierende Kontrollen und Durchsuchungen sowie Überwachungen durchgeführt werden;

M.  in der Erwägung, dass im Falle einer Diskriminierung zwar Rechtsmittel vorhanden sind, es jedoch solider und spezifischer politischer Maßnahmen bedarf, um gegen den strukturellen Rassismus vorzugehen, den Menschen afrikanischer Abstammung in Europa unter anderem in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Gesundheit, Strafrecht, politische Teilhabe und bei den Auswirkungen der Migrations- und Asylpolitik und -praxis erleben;

N.  in der Erwägung, dass Menschen afrikanischer Abstammung in Europa auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden und eine räumliche Absonderung in einkommensschwachen Gebieten mit schlechter Qualität und engen Wohnverhältnissen erfahren;

O.  in der Erwägung, dass Menschen afrikanischer Abstammung im Laufe der Geschichte erheblich zum Aufbau der europäischen Gesellschaft beigetragen haben, viele auf dem Arbeitsmarkt jedoch diskriminiert werden;

P.  in der Erwägung, dass Menschen afrikanischer Abstammung in den unteren Einkommensschichten der europäischen Bevölkerung überproportional vertreten sind;

Q.  in der Erwägung, dass Menschen afrikanischer Abstammung in politischen und gesetzgebenden Organen auf europäischer, nationaler und auf lokaler Ebene in der Europäischen Union massiv unterrepräsentiert sind;

R.  in der Erwägung, dass Politiker afrikanischer Abstammung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene nach wie vor entwürdigenden Angriffen in der Öffentlichkeit ausgesetzt sind;

S.  in der Erwägung, dass Rassismus und Diskriminierung, denen Menschen afrikanischer Abstammung ausgesetzt sind, struktureller Natur sind und sich häufig mit anderen Formen der Diskriminierung und Unterdrückung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung überschneiden;

T.  in der Erwägung, dass sich afrophobe Angriffe in Europa in jüngster Zeit vermehrt direkt gegen Drittstaatsangehörige, insbesondere Flüchtlinge und Migranten, richten;

1.  fordert die Mitgliedstaaten und EU-Organe auf, anzuerkennen, dass Menschen afrikanischer Abstammung besonders stark Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt sind und ihre Menschen- und Grundrechte im Allgemeinen nicht im gleichen Maße wahrnehmen können, was strukturellem Rassismus gleichkommt, und dass sie als Einzelpersonen und auch als Gruppe Anspruch auf Schutz vor diesen Ungleichheiten haben, einschließlich positiver Maßnahmen zur Förderung ihrer Rechte sowie zur Gewährleistung der uneingeschränkten und gleichberechtigten Wahrnehmung;

2.  vertritt der Auffassung, dass die aktive und sinnvolle soziale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Beteiligung von Menschen afrikanischer Abstammung von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, das Phänomen der Afrophobie zu bekämpfen und die Inklusion dieser Menschen in Europa zu gewährleisten;

3.  fordert die Kommission auf, einen EU-Rahmen für nationale Strategien für die soziale Inklusion und Integration von Menschen afrikanischer Abstammung zu entwickeln;

4.  verurteilt nachdrücklich alle tätlichen oder verbalen Angriffe gegen Menschen afrikanischer Abstammung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich;

5.  fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, die Geschichte der Menschen afrikanischer Abstammung – einschließlich vergangener und andauernder Ungerechtigkeiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, z. B. Sklaverei und transatlantischer Sklavenhandel, oder Ungerechtigkeiten und Verbrechen, die im Rahmen des europäischen Kolonialismus begangen wurden, aber auch der gewaltigen Errungenschaften und positiven Beiträge von Menschen afrikanischer Abstammung – in Europa offiziell anzuerkennen und ihr zu gedenken, indem sie den Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer der Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels auf europäischer und nationaler Ebene offiziell anerkennen und sogenannte „Monate der schwarzen Geschichte“ einführen;

6.  fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf, sowohl das von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Jahrzehnt der Menschen afrikanischer Abstammung offiziell zu begehen als auch wirksame Maßnahmen zur Durchführung des Maßnahmenprogramms im Geiste der Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung zu ergreifen;

7.  erinnert daran, dass einige Mitgliedstaaten – unter Berücksichtigung der nachhaltigen Auswirkungen in der Gegenwart – sinnvolle und wirksame Maßnahmen zur Wiedergutmachung vergangener Ungerechtigkeiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die sich gegen Menschen afrikanischer Abstammung richteten, ergriffen haben;

8.  fordert die EU-Organe und die verbliebenen Mitgliedstaaten auf, diesem Beispiel, das bestimmte Formen der Entschädigung, etwa öffentliche Entschuldigungen und die Rückgabe gestohlener Artefakte an die Herkunftsländer, beinhalten kann, zu folgen;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Kolonialarchive freizugeben;

10.  fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, sich um eine systematische Bekämpfung der ethnischen Diskriminierung und Hassverbrechen zu bemühen, um gemeinsam mit anderen Hauptakteuren wirksame und faktengestützte gesetzliche und politische Maßnahmen zu erarbeiten; ist der Ansicht, dass die Datenerhebung zu Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft und zu Hassverbrechen nur für den ausschließlichen Zweck erfolgen sollte, um im Einklang mit den einschlägigen nationalen Rechtsrahmen und den Datenschutzvorschriften der EU die Wurzeln fremdenfeindlicher und diskriminierender Reden und Handlungen zu ermitteln und diese zu bekämpfen;

11.  fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Strategien zur Bekämpfung von Rassismus zu entwickeln, die sich mit der vergleichenden Situation von Menschen afrikanischer Abstammung in Bereichen wie Bildung, Wohnen, Gesundheit, Beschäftigung, Polizeiarbeit, Sozialdienste, Justiz sowie politische Teilhabe und Vertretung befassen und mit denen die Teilhabe von Menschen afrikanischer Abstammung in Fernsehsendungen und anderen Medien gefördert wird, damit ihrer fehlenden Repräsentanz sowie dem Mangel an Vorbildern für Kinder afrikanischer Abstammung angemessen entgegengewirkt wird;

12.  betont die wichtige Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung und fordert eine stärkere finanzielle Unterstützung von Basisorganisationen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene;

13.  fordert die Kommission auf, in ihren laufenden Finanzierungsprogrammen und in den Programmen für den nächsten Mehrjahreszeitraum den Fokus auch auf Menschen afrikanischer Abstammung zu legen;

14.  fordert die Kommission auf, innerhalb der zuständigen Dienststellen eigens eine Arbeitsgruppe einzurichten, das sich insbesondere mit dem Thema Afrophobie befasst;

15.  besteht darauf, dass die Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss des Rates zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit umsetzen und ordnungsgemäß durchsetzen, insbesondere die Einbeziehung von Motiven der Voreingenommenheit bei Straftaten aufgrund der Rasse oder der nationalen oder ethnischen Herkunft als erschwerenden Faktor, um sicherzustellen, dass Hassverbrechen gegen Menschen afrikanischer Abstammung erfasst, untersucht, verfolgt und bestraft werden;

16.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in Bezug auf Hassverbrechen wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Untersuchung von Motiven der Voreingenommenheit bei Straftaten aufgrund der Rasse oder der nationalen oder ethnischen Herkunft; fordert sie ferner auf, dafür zu sorgen, dass Hassverbrechen gegen Menschen afrikanischer Abstammung erfasst, untersucht, verfolgt und bestraft werden;

17.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Erstellung von Profilen auf der Grundlage der Rasse oder der ethnischen Zugehörigkeit in allen Formen der Strafverfolgung, der Terrorismusbekämpfung und der Einwanderungskontrolle zu beenden und die Praktiken der unrechtmäßigen Diskriminierung und Gewalt offiziell anzuerkennen und zu bekämpfen, indem in den Behörden Anti-Rassismus-Schulungen sowie Schulungen zur Beseitigung von Vorurteilen abgehalten werden;

18.  fordert die Mitgliedstaaten auf, rassistische und afrophobe Traditionen anzuprangern und dagegen vorzugehen;

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die rassistisch begründete Voreingenommenheit in ihren Strafrechts-, Bildungs- und Sozialsystemen zu überwachen und proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um für einen gleichen Zugang zur Justiz zu sorgen und die Beziehungen zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Minderheitengemeinschaften zu verbessern, den gleichberechtigten Zugang zur Bildung sicherzustellen sowie die Beziehungen zwischen den Bildungsbehörden und Minderheitengemeinschaften zu verbessern, den gleichen Zugang zu sozialen Diensten zu gewährleisten und die Beziehungen zwischen den Sozialbehörden und Minderheitengemeinschaften zu verbessern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Beziehungen zu schwarzen Gemeinschaften und Menschen afrikanischer Abstammung liegen sollte;

20.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Erwachsene und Kinder afrikanischer Abstammung gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung und Betreuung ohne Diskriminierung und Segregation haben, und erforderlichenfalls angemessene Maßnahmen zur Unterstützung des Lernens vorzusehen; legt den Mitgliedstaaten nahe, die Geschichte der Menschen afrikanischer Abstammung in die Lehrpläne aufzunehmen und eine umfassende Sicht auf die Themen Kolonialismus und Sklaverei zu bieten, wobei die historischen und gegenwärtigen negativen Auswirkungen auf Menschen afrikanischer Abstammung anerkannt werden, und dafür zu sorgen, dass das Lehrpersonal für diese Aufgabe angemessen ausgebildet und ausgestattet ist, um der Vielfalt im Klassenraum zu begegnen;

21.  fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, Initiativen für Menschen afrikanischer Abstammung in den Bereichen Beschäftigung, Unternehmertum und wirtschaftliche Emanzipation zu fördern und zu unterstützen, damit den überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquoten und der Diskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung auf dem Arbeitsmarkt entgegengewirkt wird;

22.  fordert die Mitgliedstaaten auf, gegen die Diskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung auf dem Wohnungsmarkt vorzugehen und die Ungleichheiten beim Zugang zu Wohnraum mit konkreten Maßnahmen anzugehen sowie für angemessene Wohnverhältnisse zu sorgen;

23.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsvorschriften und Verfahren dafür zu sorgen, dass Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber auf sicherem und legalem Wege in die EU einreisen können;

24.  fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass es keine EU-Mittel für, Unterstützung von oder Zusammenarbeit mit Organisationen oder Gruppen gibt, die an Versklavung, Menschenhandel, Folter und Erpressung von schwarzen und afrikanischen Migranten beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen;

25.  fordert die EU-Organe auf, eine Strategie zur personellen Vielfalt und Eingliederung von Arbeitnehmern zu verabschieden, wobei in Ergänzung der diesem Ziel dienenden bestehenden Bemühungen ein strategischer Plan für die Beteiligung ethnischer und rassischer Minderheiten am Erwerbsleben festgelegt wird;

26.  fordert die europäischen Parteien und politischen Stiftungen sowie die Parlamente auf allen Ebenen der Europäischen Union auf, Initiativen zur Förderung der politischen Beteiligung von Menschen afrikanischer Abstammung zu unterstützen und zu entwickeln;

27.  fordert die Kommission auf, sich eng mit internationalen Akteuren wie der OSZE, den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union und dem Europarat sowie mit anderen internationalen Partnern abzustimmen, um Afrophobie auf internationaler Ebene zu bekämpfen;

28.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu übermitteln.

Quelle: Europaparlament

Unter dem Gesichtspunkt, daß die EU-Soziopathen ein Haufen verkommener Lügner und Trickser sind, die in scheinheiliger Weise eine Umvolkung in den europäischen Raum initiiert haben, der erst die o.g. Problemlage hat entstehen lassen, ergibt sich nicht die Frage der Grundrechte von Menschen afrikanischer Abstammung.

Vielmehr wer war der Vollidiot der die Grenzen geöffnet hat und die EU-Spinner hat machen lassen?


Bevor jetzt wieder die getroffenen Köter aufheulen und ihr enervierendes Spektakel von leeren Worthülsen > Rassismus – Rechtsextrem – Nazi – Reichsbürger – Antisemit < erschallen lassen. Mit Erkenntnis der Allgemeinheit, daß die gastgebende Religion eines Landes zu respektieren und die gelebte Tatsache, daß Religionsausübung eine Privatsache ist, steht dem friedlichen Miteinander nichts im Wege. Wer das respektiert, sich integriert, schaffen geht, ist Teil einer wunderbaren Gemeinschaft.

Die Parasiten haben da nichts verloren und sind unerwünscht. Die nehmen ihren Unfrieden aus Neid, Haß, Gier, Niedertracht, Lüge, Betrug, Täuschung und Allmachtsdenken mit und wandern ab.


VOLLDRAHT – mehr als nur Informationen