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Maskenpflicht obsolet - Nichtigkeit der Verordnung - Freistellung der Kinder in den Schulen und Kitas

Politik MWP
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Die rechtswidrige und nichtige Verordnungspolitik der Staatskanzlei/Landesregierung MV stellt zunehmend eine gesundheitliche Gefährdung unserer Kinder dar.

Da die politischen Mandatsträger vorsätzlich die Verordnung nicht unterschrieben haben und sich somit aus der Haftung für Ihre rechtswidrige Politik zu schleichen versuchen, ist die Verordnung zum Kontaktverbot nichtig.

Sie können jetzt die Schulleiter und KITA-Betreiber dahingehend informieren, daß sie in die persönliche Haftung für alle Schäden und gesundheitliche Folgeschäden an ihren Kindern, die aus der (Zwangs-) Maskierung entstehen, genommen werden können. Fügen Sie ein Attest zur Befreiung der (Zwangs-) Maskierung bei und ihr Kind ist vor dem schlimmsten Maßnahmen der Corona-Psychos befreit.

Sollte diese Befreiung Ihnen und Ihren Kindern verweigert werden, verlangen Sie den Nachweis der unterschriebenen und rechtskräftigen Verordnung.

Lassen Sie sich keinen Mumpitz erzählen, ohne unterschreibende Urschrift ist jedes veröffentlichte Dokument der Staatskanzlei/Landesregierung nichts wert und schon gar nicht rechtskräftig.


Corona-Schule-Kita_Vorlage

Name, Vorname • Straße Hsn • [Plz] Ort • Staat: Mecklenburg oder West-Pommern

Schule
Schulleiterin: Name, Vorname
Straße Hsn

Plz Ort

Verbindliche Anweisung zum Umgang mit meiner Tochter/Sohn xxx, Klasse xx im Zusammenhang möglicher Maßnahmen aus dem IFSG oder sonstigen Hygieneplänen resultierend

Sehr geehrte Schulleiterin Name, Vorname und Klassenlehrerin Name, Vorname,

hiermit untersage ich jegliche Maßnahmen, die eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) als textile Barriere (sogenannte community mask oder Behelfsmaske) betreffen. Des weiteren ist die Anwendung von Desinfektionsmitteln auf die Haut auf ein einmaliges Benetzen der Handflächen je Schultag zu begrenzen.

Für den Fall, daß meine Tochter/Sohn ein Unwohlsein, Angst oder Ähnliches im Betreff auf Verhaltensregeln Ihrer Hygienemaßnahmen zeigt oder äußert, ist Name, Vorname sofort aus dieser Maßnahme zu nehmen. Sollte das nicht mit Ihren Hygieneplan kompatibel sein, ist Name, Vorname vom Schulbetrieb freizustellen.

Sie haften persönlich bei Mißachtung oder für jeglichen Schaden sowie gesundheitliche Folgen, die aus den rechtswidrigen Hygienemaßnahmen für meine Tochter/Sohn folgen.

Die Rechtswidrigkeit der Hygieneregeln ergibt sich aus der Nichtigkeit der erlassenen Verordnung vom 17. April 2020 „Verordnung der Landesregierung MV gegen das neuartige Coronavirus (Anti-Corona-VO MV) mit § 1 Kontaktverbot, Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung" oder der verpflichtenden Verordnung, die nicht unterschrieben wurden.

Wenn Sie anderer Meinung sind, ist die unterschriebene verpflichtende Verordnung der Staatskanzlei/Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern nachzuweisen.

Anhang: Ärztliches Attest zur Entbindung vom Tragen einer (Zwangs-) Maskierung.

Hochachtungsvoll

…..............................……………..

gezeichnet: Name, Vorname  A.R.

Ort, siebzehnter Mai zweitausendundzwanzig

Download der Vorlage

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 Diese Meinung stellt keine Rechtsberatung dar und eine Annahme erfolgt in eigener Verantwortung.

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