Obwohl bisher, trotz massiver Nachfrage bei den politischen Mandatsträgern MV keine rechtskräftige Verordnung nachgewiesen werden kann, agieren die Mitglieder des Arbeitskreises Bildung der CDU-Fraktion, Daniel Peters und Bernhard Wildt weiterhin, als Propheten einer imaginären Pandemie und wollen das Leben der Mecklenburger mit Einschränkungen bestimmen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage ist das überhaupt zulässig?
Na, im Fall einer Pandemie, die einfach nicht da ist und keiner davon stirbt, was eben das Kennzeichen einer Pandemie darstellt. Ist schon ein bissel blöde, aber es ist, wie es ist. Corona ist ein Angst-Porno in den Köpfen der Bevölkerung und wir sitzen in der ersten Reihe.
Aus dem verifizierten Zustand einer Pandemie, resultiert der nationale Notstand, mit dem dann die parlamentarische Arbeit eingeschränkt wird und die Staatskanzlei per Verordnungspolitik im vereinfachten Verfahren Gesetze einbringen kann.
Soweit so gut, die Rechtskraft der Gesetze wird durch die Unterschrift erreicht und bestätigt. Und wenn diese Gesetze nicht unterschrieben werden, können diese Gesetze auch keine Rechtskraft entfalten. Das schließt auch, die aus den nichtigen Verordnungen folgenden Beschlüße mit ein.
Sollte mein Rechtsverständnis dazu fehlerhaft sein, kann das gerne per Mail (info@volldraht.de) korrigiert werden. Besten Dank im voraus.
Ich möchte jetzt wissen, auf welcher Rechtsgrundlage Mitglieder des Arbeitskreises Bildung der CDU-Fraktion, Daniel Peters und Bernhard Wildt sich trauen, unsere Kinder mit „Corona-Tests“ zu gefährden, die bisher die positiven Testergebnisse u.a. von Mango-Früchten und Ziegen hervorgebracht haben. Zumal ohne die Zustimmung der Eltern, der Tatbestand der Nötigung und Körperverletzung erfüllt sein dürfte.
Ich habe ja keine Ahnung und frage deshalb die Mitglieder des Arbeitskreises Bildung der CDU-Fraktion, Daniel Peters und Bernhard Wildt um Rat.
Sehr geehrter Herr Daniel Peters.
Sehr geehrter Herr Bernhard Wildt.
Betreffend Ihres Modelversuchs für Corona-Test an Kindern, teilen Sie mir mit, auf welcher Rechtsgrundlage Sie Corona-Test an Kindern ausführen lassen dürfen, wenn die rechtliche Bedingung für Corona-Tests, die rechtskräftige Urschrift der erlassenen Verordnung vom 17. April 2020 „Verordnung der Landesregierung MV gegen das neuartige Coronavirus (Anti-Corona-VO MV) mit § 1 Kontaktverbot, Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung" dazu notwendig ist.
Da bisher das Justizministerium MV, die Ministerpräsidentin, die Landtagspräsidentin, die AfD-Fraktion Schwerin, Die Fraktionsführer Christel Weißig, fraktionslos; Holger Arppe, fraktionslos; Nikolaus Kramer, AfD; Torsten Renz, CDU, Thomas Krüger, SPD; Simone Oldenburg, DIE LINKE und die Pressestelle der Staatskanzlei, trotz intensiver Suche, keine unterschriebene Urschrift, die Allein die Rechtskraft entfalten kann, nicht veröffentlichen oder irgendeinen Nachweis der Rechtskraft der bestehenden Verordnung liefern konnten, fordere ich Sie auf, Ihre Modellversuche an Kindern einzustellen oder die Sie dazu legitimierende rechtskräftige Verordnung nachzuweisen.
Nachweisfrist: 21. Mai 2020
Hochachtungsvoll
Baumann, Jörn