Das Kontaktverbot hebt die Bürgerrechte in einem Ausmaß auf, das weit über die Anforderungen an eine Prophylaxe gegen einen möglichen Krankheitserreger hinausgeht.
Die Definition Täter-Opfer innerhalb des Kontaktverbots, im Zusammenhang einer potentiellen Kontaminationmöglichkeit mit einem Krankheitserreger, stellt jeden Menschen als potentiellen Täter (Überträger) dar, der sich im Gebiet der Kontaktsperre aufhält.
Somit erfüllt allein die Nutzung von Telefon und E-Mail und die der sozialen Netzwerke den Straftatbestand. Sämtliche Aktionen, die nicht zu einem physischen Kontakt führen und auch nicht zur Erregerverbreitung beitragen können, sind somit strafrechtlich relevant und könnten gemäß den ideologischen Zielen mißbraucht werden. Versuchen Sie mal den Erreger per E-Mail zu versenden.
Die Auslegungsmöglichkeiten der unten aufgeführten rechtlichen Vorgaben verstärkt den Mißbrauchsverdacht.
Ein Ausgangsverbot ist schon drastisch genug und erfüllt alle Anforderungen zur Erregereindämmung.
Das Kontaktverbot entpuppt sich als faschistisches Unterdrückungsinstrument der Bevölkerung, ein Putsch der Bundesregierung und der Länderregierungen?
Für die Staaten Mecklenburg und West-Pommern gilt das Ausgangsverbot.
Kontaktverbot (Zivilrecht)
Nicht zu verwechseln mit Kontaktsperre ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kontaktsperre )
Ein Kontaktverbot ist das Verbot, Kontakt zu dem Opfer aufzunehmen (auch per Telefon, E-Mail etc.) oder sich ihm und/oder seiner Wohnung in einem bestimmten Umkreis zu nähern. Hierzu gehört auch das Aufsuchen von bestimmten anderen, auch öffentlich zugänglichen Orten, an denen sich das Opfer regelmäßig aufhält.[1]
Im Privatrecht ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Privatrecht ) ist ein Kontaktverbot das durch ein Amtsgericht ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht ) über einen Beschluss oder ein Urteil ausgesprochene Verbot (Schutzanordnung § 1 und § 2 GewSchG), das auf Antrag des Klägers ausgesprochen werden kann. Des Weiteren kann die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gefahrenabwehr ) ein Kontaktverbot aussprechen.[2]
Es gilt nur im Verhältnis zwischen natürlichen Personen und ist in der Regel zeitlich befristet. Gerichtliche Schutzanordnungen beinhalten stets eine Regelung, nach der ein Ordnungsgeld ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ordnungsgeld ) fällig wird, sofern der Beklagte das Verbot missachtet. Des Weiteren stellt dieser Verstoß eine Straftat dar; es besteht kein Strafantragserfordernis.
Grund ist der Schutz des Opfers vor Beeinträchtigungen bzw. Schädigungen wie beispielsweise Belästigungen, Angriffen ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Angriffsgefecht ), Freiheitsberaubungen (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Freiheitsberaubung ) und Nachstellungen ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Stalking ) durch den Aggressor. Diese Maßnahmen dienen somit der Prävention ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gewaltpr%C3%A4vention ) hiervor. Für das Aussprechen eines Kontaktverbotes reicht eine einfache Gefahrenprognose ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gefahrenprognose ). Hier ist beispielsweise das Verhalten des Aggressors in der Vergangenheit und dessen gegenwärtiger emotionaler Zustand zu prüfen. Wichtig ist dabei aus Sicht des Betroffenen das sofortige Erwirken einer einstweiligen Anordnung beziehungsweise im Vorfeld die Einschaltung der Polizei, um weitere Folgen durch unerwünschte Kontakte zu vermeiden.
Kontaktverbote durch Gerichte sind im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gewaltschutzgesetz ) oder des BGB ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch ) → Unterlassungsklage ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Unterlassungsklage ) möglich.
Häufig wird ein Kontaktverbot von der Polizei auch ohne Antrag ausgesprochen, wenn dies im Rahmen der Gefahrenabwehr erforderlich ist (zum Beispiel Häusliche Gewalt ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/H%C3%A4usliche_Gewalt ), Stalking ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Stalking )).[3]
Der Platzverweis ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Platzverweis ) durch die Polizei ist kein Kontaktverbot, er kann aber zusätzlich ausgesprochen werden.
Für die Staaten Mecklenburg und West-Pommern gilt
In Notfällen wählen Sie über das Mobiltelefon die 911.
Das ist die Notrufnummer der U.S. Army Criminal Investigation Command – CID