Deutschland befindet sich in der Phase der Systemneuaufstellung, wo das Bush/Clinton/Merkel-System durch das US-Trump Regime abgelöst wird. Die deutschen Systemspieler sich neu gruppieren und aus ihrer Selbsterhebung heraus, den Betrug am deutschen Volk weiterführen, ohne zur Verantwortung gezogen zu werden. Der Wahnsinn der UN-Umvolkungsstrategie ist obsolet und kann mit seinen gesellschaftlichen Verwerfungen, den Bürgern nicht mehr plausibel verkauft werden.
Während die sich neu formierende Politikerkaste aus CSU/CDU/AfD, von Trumps Gnaden als Garant eingesetzt und toleriert. Die für das reibungslose Absaugen deutschen Steuergelder sorgt, die in den Sanierungsfall USA dringend benötigt werden, da treten die jüdischen Fraktionen jetzt offen auf der politischen Bühne auf. Nachdem über Jahrzehnte die Schlüsselpositionen der gesamten Infrastruktur eines Staates einschl. Kunst-Wissenschaft-Wirtschaft von Ihnen infiltriert und übernommen wurde, kann jetzt problemlos das rechtspopulistische Image der AfD aufpoliert werden und alle sind eine große glückliche Familie. Der Rest sind Nasis die bekämpft werden müssen, denn die Kerndeutschen stellen Fragen, die nicht beantwortet werden sollen. Mit etwas Abstand betrachtet, ergibt sich ein taktisches Hin- und Her in der Einwanderungspolitik, so wie es den einzelnen Gruppen in das Konzept des Machterhalts passt. Bürgerinteressen spielen dabei keine Rolle.
„Ist die Weichenstellung falsch, kann der Weg nie der richtige sein“
Da die Widersprüche der Politschauspieler schon surreale Formen annehmen, wird durch eine massive Desinformation der Spießbürger, mittels der durch die transatlantischen NGO´s gesteuerten Medien verhindert, dass ein den Saustall aufräumender Bürgeraufstand losbricht. Gleichzeitig formiert sich ein faktensicherer Widerstand, der den ganzen Betrug Stück für Stück aufdeckt und erfassbar macht. Das stört das gesamte politische System und zwingt die neue Politikerkaste, selbst in den Desinformationshype einzusteigen. Die AfD betreibt mit ca. 20 Mitarbeitern einen „Newsroom“ der rund um die Uhr hauptsächlich in den sozialen Netzwerken ein aggressives Meinungsmanagement betreibt und diese Tätigkeit wird kontinuierlich ausgebaut.
Der rechtlich einwandfreie Neustart zum souveränen Deutschland, ohne die Belastung der Lügen und Trugbilder liegt in der Staatsform und Verfassung, um 1871. Alles was danach kommt, ist denn handelsrechtlichen Konstrukten zugeordnet worden. Und hier scheiden sich grad die Meinungen, auf der einen Seite wird die Paulskirchen-Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung als verabschiedet angesehen, damit wäre die Reichsverfassung des Deutschen Reiches denn handelsrechtlichen Konstrukten zuzuordnen. Das entspricht u.a. der Auffassung der Verfassungsgebenden Versammlung. Eine Anfrage bei den Altparteien erübrigt sich, da hier ausschliesslich Interessen zur Bestandwahrung vertreten werden, die nicht im Einklang mit einem souveränen Deutschland stehen.
„Dekret Nr.10
Die Verfassunggebenden Versammlung erläßt hiermit das Gesetz Nr. 6 und veröffentlicht den Gesetzestext durch Dekret Nr. 10 vom 07. November 2015.
§ 1 Hiermit wird bestimmt, daß die Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849, in der derzeit vorhandenen und niedergeschriebenen Form, mit sofortiger Wirkung rechtswirksam gestellt ist.“
Die Initiative „Bismarcks Erben“ argumentiert die Paulskirchen-Verfassung als nicht relevant und damit die Reichsverfassung von 1871 als letztgültige Verfassung im Deutschen Reich.
„Wir möchten das Echo, welches auf das jüngste Interview des Volkslehrers Nikolai Nerling mit Heike Werding durch die sozialen Medien hallt, zum Anlass nehmen, ein für allemal mit der propagandistischen Desinformation, das konstitutionelle Deutsche Reich (Kaiserreich) sei ein handelsrechtliches Konstrukt, aufräumen. Wir erkennen in der Verbreitung derartiger Falschinformationen, wie sie im Übrigen auch von der sog. „Verfassungsgebenden Versammlung“ gestreut werden, einen boshaften Täuschungsversuch feindlicher Mächte. Darum wollen wir an dieser Stelle die staats- und völkerrechtliche Natur des Deutschen Reiches ein für allemal klarstellen. Dazu gilt es zunächst einmal daran zu erinnern: Das Völkerrecht ist international die höchste Rechtsebene, Handelsrecht hingegen bildet die unterste Rechtsebene.
Dazu zitieren wir aus den „Gedanken und Erinnerungen“ des Reichsgründers Otto von Bismarck, warum er nicht unglücklich darüber war, dass die Paulskirchen-Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung nicht erfolgreich zur Verabschiedung gelangt ist: „..., daß eine Reform der Bundesverfassung möglich sein werde, durch die das deutsche Volk der Verwirklichung seines Anspruchs auf völkerrechtliche Existenz als eine der großen europäischen Nationen Aussicht erhalten hätte.“ ¹
Daraus wird ersichtlich, welche Ziele Otto von Bismarck mit der Schaffung einer neuen Reichsverfassung verfolgte: Sie sollte der deutschen Nation die völkerrechtliche Existenz sichern. Weiter finden wir in seinen Gedanken und Erinnerungen: „...da die völkerrechtliche Politik und das Recht der deutschen Nation, ungeteilt als solche zu leben und zu atmen, nicht nach privatrechtlichen Grundsätzen beurteilt werden kann.“ Die Motivation Otto von Bismarcks, der sich jahrzehntelang auf dem Parkett der europäischen Diplomatie bewegte und deren Komplexität besser durchdrang als irgend jemand sonst, liegt damit deutlich auf der Hand.
Er knüpfte mit der 1871 verabschiedeten Reichsverfassung ein kunstvoll gewobenes Band aus souveränen Staaten zum ewigen Bund des Deutschen Reiches und er goß es in das rechtliche Konstrukt eines Bundesstaates.“
VOLLDRAHT stellt alle Meinungen zu einer plausiblen Rechtsauffassung dar. Unser Anliegen besteht darin, die rechtlich relevante Lösung, das Richtige herauszuarbeiten. Es bringt nichts, wenn die verschiedenen Gruppen aus ideologischen Gründen nicht EINE faktensichere unanfechtbare Ausgangslage definieren. Die genannten Gruppen stehen exemplarisch für weitere Gruppen.
Wo ist der rechtssichere Lösungsansatz, der es endlich ermöglicht die Desinformation zu neutralisieren, dass erst einen koordinierten Widerstand ermöglicht der einen legalen rechtlich einwandfreien Anspruch auf einen souveränen Bundesstaat Deutschland umsetzen lässt?
weiter in Bismarcks Erben
Bundesstaat
ist der Zusammenschluss von Staaten, durch den ein neuer Staat (Oberstaat, Gesamtstaat) entsteht, auf den ein Teil der Souveränität der Glieder übergeht. Er steht im Gegensatz zum bloßen, der eigenen Souveränität entbehrenden Staatenbund.
Zeitgenössische staatsrechtliche Literatur belegt, dass es sich bei dem von Otto von Bismarck aus der Taufe gehobenen Deutschen Reich tatsächlich um einen Bundesstaat, also um ein souveränes und eigenständiges Staatswesen, und eben nicht, wie häufig speziell von der sog. „Verfassungsgebenden Versammmlung“ fälschlicherweise behauptet, um einen Staatenbund handelt: So finden wir u.a. folgendes
bei Emil Riedel – Reichsverfassungsurkunde, Nörtlingen, 1871:
An der internationalen Anerkennung des Deutschen Reiches als souveränem Völkerrechtssubjekt kann kein Zweifel bestehen – siehe beispielhaft der Oberbefehl des Generalfeldmarschall Waldersee über die europäischen Streitkräfte im „Boxerkrieg“ der Jahre 1900/1901 oder die Ratifzierung der Haager Landkriegsordnung im Jahre 1907.
Dass es sich bei dem Deutschen Reich um ein Völkerrechtssubjekt und kein Handelsrechtssubjekt handelt, wird selbst von der Bundesregierung auf kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ offen eingeräumt: https://bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
Jeder Versuch, dem konstitutionellen Deutschen Reich mit seiner Verfassung von 1871 die Eigenschaft eines Völkerrechtssubjektes abzusprechen, kann, ganz im Sinne Otto von Bismarcks, nur wie folgt interpretiert werden: „Wer die Reichsverfassung bewußt falsch darstellt muss ein Feind der deutschen Nation sein, denn er spricht der deutschen Nation damit das Recht auf völkerrechtliche Existenz ab.“
dazu die VV
Teil 6. Staatenbund = ohne Rechte / Bundesstaat = souveränes Völkerrechtssubjekt
Wir Bürger und Rechteträger an Boden, Gebiet und Heimat, nehmen unsere alleinigen, unauslöschlichen und unveräußerlichen Rechte der natürlichen Person, am Staat und somit dem Völkerrechtssubjekt in Anspruch. siehe auch Grundgesetz Artikel 25 = Völkerrecht steht über Bundes und Staatsrecht sowie Artikel 146 Grundgesetz vom 23. Mai 1949
Warum ein Föderaler Bundesstaat Deutschland oder was ist ein Staatenbund und was ist ein Bundesstaat?
Der Staatenbund die Konföderation (z.B. das Kaiserreich von 1871 bis 1918) völkerrechtlicher Verein, teilweise – im Falle eines „organisierten Staatenbundes“[1] – auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten,[2] zuweilen als Gliedstaaten bezeichnet;[3] Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer Organisation auf Bundesebene. Es handelt sich dabei um eine völkerrechtliche Staatenverbindung;[4] der Staatenbund ist kein wirklicher Staat und verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene Staatsangehörige.
Der Bundesstaat die Föderation der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat (einer staatsrechtlichen Staatenverbindung) ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der Souveränität ist, während im Staatenbund die einzelnen Staaten rechtlich und wirtschaftlich autonom sind, jedoch eine gemeinsame Union bilden. Davon ist ferner eine Konföderation abzugrenzen, welche ein gemeinsames Auftreten in Form einer Dachorganisation darstellt und keine KompetenzKompetenz besitzt. Weitere Literatur ist leicht zufinden.
Die wichtigste Info für die "Deutsche Reich"- Verfechter!
Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird.
Orginäre (geborene) Völkerrechtssubjekte - wie der föderale Bundesstaat Deutschland. Ihnen haftet ihre Völkerrechtsfähigkeit aus sich selbst heraus an.
Derivate (gekorene) Völkerrechtssubjekte - auch Staatenbund genannt - wie das Deutsche Reich oder auch Kaiserreich ab 1871 genannt.
Sie leiten ihre Völkerechtsfähigkeit aus der rechtsfähigkeit ihrer Gründungssubjekte ab, nicht aus sich selbst.
Es handelt sich hierbei insbesondere um die Internationalen Organisationen wie die Vereinten Nationen. Auch die Europäische Union besitzt seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eine eigene Rechtspersönlichkeit. Desweiteren können Bundesstaaten ihren jeweiligen Gliedstaaten - bei denen es sich zwar in staatsrechtlicher, aber nicht in völkerrechtlicher Hinsicht um orginäre Rechtssubjekte handelt - die Befugnis verleihen, in begrenztem Umfang am Völkerrechtsverkehr teilzunehmen.
Differenz
Die VV bezieht sich auf die allg. anerkannte Definition zum Völkerrechtssubjekt, während die "Bismarcks Erben" sich u.a. auf Wilhelm Bazille – Unsere Reichsverfassung und dt. Landesverfassungen, Stuttgart, 1906 beziehen:
"§6 Die rechtliche Natur des Deutschen Reichs und sein Verhältnis zu den Einzelstaaten.
I. Das Reich ist ein Bundesstaat. selbstständig und Souveränität der Reichsgewalt. Unterordnung der Einzelstaaten unter das Reich.
Der Eingang der Reichsverfassung lautet: "Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Nordeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern usw. schließen einen ewigen bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben. Das Deutsche Reich ist also durch einen Vertrag begründet worden.Trotzdem hat es nicht den rechtlichen Charakter eines bloß völkerechtlichen Vertragsverhältnisses, sondern ist ein wirklicher Staat und zwar ein aus 25 einzelnen Staaten und dem sog. Reichsland Elsaß-Lothringen zusammengesetzter Staat. Aus dem Umstand, daß der Eingang der Reichverfassung das Reich selbst als Bund bezeichnet, ist schon geschlossen worden, daß es auch durch Vertrag der Einzelstaaten wieder aufgelöst werden könne. Diese Auffassung ist völlig unhaltbar. Eine Auflösung des Reichs wäre, abgesehen von Gewalt, nur auf reichsverfassungsmäßigem Wege, also mit Zustimmung des Reichstags möglich." ergänzend wird sich auf Emil Riedel – Reichsverfassungsurkunde, Nörtlingen, 1871 bezogen: "ist nunmehr durch die erwähnten Verfassungsbündnisse (Versailler Verträge) aus Gesamtdeutschland ein organisches Staatswesen - ein Bundesstaat geschaffen wurden. Das neue Deutsche Reich"
Fazit
Aus meiner Sicht bezieht die VV sich auf prüfbares anerkanntes Recht, während die Reichsverfassung schon in seiner Beschreibung, die Selbsterhebung vom derivaten Völkerrechtssubjekt in ein orginäres Völkerrechtssubjekt erklären muss und sich zudem noch auf die Versailler Verträge bezieht, was das Orginäre per se ausschliesst.
Ist das DR ein legitimer Bundesstaat, obwohl er per Definition ein derivates (gekorene) Völkerrechtssubjekt sein müsste und per Deklaration zu einem orginären (geborene) Völkerrechtssubjekt erklärt wurde? Das ist der Knackpunkt der ganzen Diskussion
Ergänzende Erklärungen und inhaltliche Korrekturen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!oder in die Kommentare
Sehr geehrter Jörn Baumann,
Sie bitten zu Ihrem Artikel http://volldraht.de/index.php/recht/1788-deutsches-reich-souveraener-bundesstaat-oder-ein-handelsrechtliches-konstrukt
um Erklärungen und inhaltliche Korrekturen. Dieser Bitte möchte ich gerne nachkommen und Sie neben Emil Riedel und Wilhelm Bazille mit einem weiteren Werk eines zeitgenössischen Staatsrechtlers bekannt machen.
Ich möchte dringend anregen, Ihren Artikel zu korrigieren, denn es besteht genügend Verwirrung zu diesem Thema. Seitens der Verfassungsgebenden Versammlung darf man sogar von gezielter Desinformation ausgehen.
Sollten Sie Deutscher durch Abstammung und Geburt gem. §4(1) RuStaG vom 22.7.1913 sein (Art116(1)GG iVm Art50EGBGB), dann sind auch Sie ein Erbe Bismarcks - mit allen daraus resultierenden Rechten aber auch Pflichten.
Es grüßt mit rechtsstaatlichem, souveränem und freiheitlichem Gruß
Sascha
Danke an Sascha, das hat mir wirklich geholfen. Ich arbeite mich heute Nacht durch die weiteren Informationen. Und ich bin Deutscher.
Fortsetzung folgt im neuen Artikel
Bild: Pixabay